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Time Gate GmbH Abmahnung Marke „SAM“

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In letzte Zeit erreichen uns vergleichsweise selten Anfragen hinsichtlich Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Umso interessanter die aktuelle Abmahnung wegen der Marke SAM, die von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum im Auftrag der Time Gate GmbH (Abmahnung Marke SAM) versandt wurde.

Wer ist die Time Gate GmbH?

Die Time Gate GmbH ist nach den Ausführungen der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH. Die Marke „SAM“ sei nebst sämtlicher sich hieraus ergebender Rechte von der Uncle Sam GmbH an die Time Gate GmbH zum 28.12.2012 veräußert worden. Die Time Gate GmbH sei volumfänglich in die Position der Uncle Sam GmbH als vorherige Markeninhabrin eingetreten.

Welcher Verstoß wird in der Abmahnung Marke SAM gerügt?

Rechtlich interessant sind die Fälle, in denen die Marke im Rahmen einer Produktbeschreibung und nicht ausschließlich genannt wird. Die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum schrieben zu einer vergleichbaren Problematik:

„Es besteht vorliegend die Gefahr, dass der Verkehr das Zeichen „Sam“ als Herkunftshinweis, zumindest im Sinne einer Zweitmarke, versteht. Es liegt also keineswegs fern, dass nicht unerhebliche Teile des Verkehrs „Sam“ zumindest als -neben [….] – zweiten Hinweis auf die Herkunft der Waren ansehen.“

Weiter wird in der SAM Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm & Rosenbaum u.a. unter Verweis auf EuGH GRUR 2003, 55  [58] Arsenal Football Club ausgeführt, dass die nicht fernliegende Gefahr einer enstsprechenden Deutung genüge.

Welche Forderungen werden in der Abmahnung Marke SAM gestellt?

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum fordern in einer mir vorliegenden Abmahnung eine 1,3 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR mithin 1.531,90 (inklusive Auslagenpauschale), sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Lesen Sie sich allgemein zum Umgang mit Abmahnungen unsere Hinweise durch.

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung Marke SAM?

Markenrechtliche Abmahnungen sind für den Verteidiger kein einfaches Brot. Aufgrund des sehr engen Spielraums und des sehr hohen Kostenrahmens, welcher traditionell in diesem Bereich üblich ist, ist ein umsichtiges Vorgehen geboten. Ohne anwaltliche Hilfe ist zu befürchten, dass bei Selbstformulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung (mod. UE) nicht nur Vertragsstrafen begünstigt werden, sondern auch das generell zu weitreichende Verpflichtungen eingegangen werden. Wenn Sie eine Abmahnung der Marke SAM erhalten haben, können Sie uns gern für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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