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Filesharing (immer noch) am Besten bei Vodafone

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Zugegeben die Überschrift ist polemisch, greift aber einen – szenebekannten aber nur selten öffentlich diskutierten Sachverhalt auf. Vodafone ist einer der größten oder sogar der größte Provider, der keine Daten speichert. Die meisten Anbieter wie z.B. die Telekom speichern einige Tage die Verbindungsdaten etwa um Virenverbreitung und technischen Missbrauch zuordnen zu können. Wenn die Daten vorhanden sind können Sie genutzt werden. Bei den meisten Provider haben die Rechteinhaber also 3-4 Tage Zeit ihre Auskunftsbegehren nach 101 UrhG durchzusetzen oder dieses einzuleiten, um damit die ermittelten IP-Adressen realen Kundendaten des Poviders zuzuordnen. Bei Vodafone geht das nicht. Diesen Umstand habe in diesem Blog früher nie so ausdrücklich thematisiert, weil ich grundsätzlich der Auffassung bin, dass es besser ist auf Filesharing zu verzichten. Es hätte eine trügerische Sicherheit bestanden. Vodafone  kann weiterhin  seine Praxis ändern –  hinter den Kulissen wurde Vodafone von Rechteinhabern und abmahnenden Anwälten jahrelang massiv unter Beschuss genommen. Auch eine Übernahme Vodafones durch einen anderen Anbieter verbunden mit einer Änderung der (Nicht-) Speicher Praxis wäre denkbar gewesen.

Die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer war ausnahmsweise weniger zimperlich und hat dagegen in einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des TMG mit den Besonderheiten von Vodafone nicht gerade hinter dem Berg gehalten. So heißt es dort:

Bei Vodafone werden derzeit die Verbindungsdaten der Kunden nach eigenen Angaben nicht gespeichert und daher auch keine Auskünfte im Rahmen der Auskunftsverfahren nach
§ 101 Absatz 2, 9 UrhG erteilt. Die Kunden von Vodafone können daher – vergleichbar einem  Nutzer eines anonym zugänglichen Hotspots – anonym und sicher vor jedweder Rechtsverfolgung agieren.

Mein Rat wäre wie folgt: Lassen Sie von Filesharing auch als Vodafone Kunde die Finger. Früher oder später bekommen Sie damit nur Ärger. Etwa wenn Sie ihren Laptop zu einem Bekannten schleppen, und vergessen, dass der nicht bei Vodafone sondern bei der Telekom ist. Ferner kann sich die Speicherpraxis – wie dargestellt – schnell ändern. Letztlich „freuen“ sich über Filesharing nur die Anwälte und nicht diejenigen, die das geschaffen haben, was sie konsumieren. Für eine Abmahnung oder ein Abmahnschutzpaket (oder ähnlichen Unsinn) können Sie locker zwei Jahre Netflix und 2 Jahre Sky zahlen. Und ein Kinobesuch ist auch noch drin.

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