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The Flash Abmahnung

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Ärgernis The Flash Abmahnung: Eine Abmahnung für die TV-Serie „The Flash“ namens der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer führt aktuell in einigen Familien für Ärger. Nach meiner Kenntnis richtet sich die Serie eher an jüngere Serien Freunde, was auch daran erkennbar ist, dass die Schauspieler, welche die Eltern spielen nie älter als 27 aussehen, während die Haupdarsteller immer ca 19 sind. Doch erreicht die The Flash Abmahnung die Anschlussinhaber namentlich die Eltern.

Worum geht es bei Serien Abmahnungen?

Schon lange bekannt ist, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für verschiedene amerikanische Rechteinhaber auch TV-Serien abmahnt. Waldorf Frommer spricht beispielweise für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox für die TV-Serien „Modern Family“ oder „How I Met Your Mother“ Abmahnungen aus. Ein weiterer Rechteinhaber die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen beispielsweise für die beliebte TV-Serie The Big Bang Theory und nunmehr auch für die TV-Serie „The Flash“ aussprechen. Für die Serie „The Flash“ liegt uns eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte namens der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, welche für die Episode „Der schnellste Mensch der Welt (The Fastest Man Alive) ausgesprochen wurde. Bei dieser Episode handelt es sich um die zweite Folge der bisher einzigen Staffel. Seit Februar 2014 ist die in Amerika sehr erfolgreich gestartete Serie The Flash“ nunmehr auch auf Pro7 im deutschen Free-TV zu sehen. Und die Kanzlei Waldorf Frommer versendet nun weiter mehr als eine The Flash Abmahnung.

Was verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der The Flash Abmahnung?

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wird der betroffene Anschlussinhaber darüber informiert, dass eine Episode der Serie, in diesem Fall die Folge „The Flash – Fastest Man Alive“, über seine Internetleitung über eine Internettauschbörse illegal verbreitet wurde. Das Abmahnschreiben nennt zu dem Vorwurf den Tattag, den Zeitraum in welchem die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die angebliche Urheberrechtsverletzung dokumentierten sowie die verwendete IP-Adresse. Der Anschlussinhaber wird weiter darüber informiert, dass anhand dieser Daten sein Internetprovider die fragliche Rechtsverletzung seinen Internetanschluss zugeordnet hat. Unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung wird der Abgemahnte weiter darüber in Kenntnis gesetzt, dass ohne weiteren Vortrag davon auszugehen ist, dass dieser für die fragliche Rechtsverletzung als Täter verantwortlich ist, da – so jedenfalls die Rechtsanwälte Waldorf Frommer – zweifelsfrei feststeht, dass die Rechtsverletzung über seinen Internetanschluss begangen wurde.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordert den betroffenen Anschlussinhabern mit der The Flash Abmahnung auf, eine sogenannte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Mit dieser, der Abmahnung beigefügten, Unterlassungserklärung verspricht der betroffene Anschlussinhaber zukünftig weitere Rechtsverletzungen bezüglich der Episode „The Flash – Fastest Man Alive (TV-Serie) zu unterlassen, andernfalls verpflichtet er sich für jeden Fall eines Verstoßes zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe. Weiter wurde der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert eine Gesamtsumme in Höhe von EUR 469,50 zu zahlen. Diese setzt sich zusammen aus einem Schadensersatzanspruch von EUR 300,00 und Aufwendungsersatzansprüche für die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 169,50.

Wie reagieren Sie am besten?

Der Inhalt des Abmahnschreibens der „The Flash Abmahnung“ , insbesondere die zu der Rechtsverletzung mitgeteilten Daten über den Zeitraum und die verwendete IP-Adresse sind natürlich zu prüfen. Unabhängig davon kann schon jetzt geraten werden, die von Waldorf Frommer der Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärung so nicht zu unterzeichnen. Hier besteht in jedem Fall Handlungsbedarf.

In vielen Fällen sind auch der mit der Abmahnung geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von EUR 469,50 für eine Folge hier eine TV-Serie „The Flash“ überhöht. Zwar trifft es zu, dass falls eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Anschlussinhabers sicher festgestellt wurde, dieser zunächst als Täter dieser Rechtsverletzung zu gelten hat, in vielen Fällen kann diese jedoch durch einen sorgfältigen Vortrag erschüttert werden. Neben der Abgabe einer eigenen sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall auf die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer auch inhaltlich erwidert werden müssen, damit diese zulasten des Anschlussinhabers geltende „tatsächliche Vermutung einer Täterschaft“ erschüttert und damit widerlegt werden kann.

Was können wir für Sie tun?

Wir haben eine langjährige Erfahrung mit der Bearbeitung urheberrechtlicher Abmahnungen auch von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Bearbeitung eines solchen Abmahnschreibens als auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. In einem kostenlosen Erstgespräch stehen wir Ihnen auch für Fragen, welche eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer namens der Warner Bros. Entertainment GmbH für die TV-Serie The Flash“ betreffen, gerne telefonisch zur Verfügung.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

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