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1.000,00 EUR Schmerzensgeld wegen Verbreitung von Nacktfotos einer Schülerin

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1.000,00 EUR Schmerzensgeld: Das AG Charlottenburg, Az. 239 C 225/14 hat mit Entscheidung v. 15. Januar 2015 einem minderjährigen Mädchen Schadensersatz zugesprochen, weil ein ebenfalls minderjähriger Schulkamerad  Fotos des Mädchens im Freundekreis verbreitet hatten, auf denen das Mädchen wenig bis gar nicht bekleidet war.

Die Verbreitung solcher Fotos ist keineswegs selten

Auf deutschen Schulhöfen ist das Verbreiten entsprechender Fotos keinesfalls unüblich. Interessant ist sicher woher die Bilder stammen. Das Versenden von aufreizenden Fotos (Sexting) an einen Schwarm kann dazu führen, dass der vermeintliche Schwarm sich als Kröte entpuppt und immer aufreizendere Fotos fordert, andernfalls er die bereits versandten Fotos im Bekanntenkreis zeigt und das Mädchen damit dem Gespött der Mitschüler aussetzt. Für die betroffenen Mädchen eine kaum lösbare Zwickmühle. Entsprechende Geschichten waren bereits mehrfach Anlass für uns Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungserklärungen einzufordern.

Zahlung von 1.000,00 EUR Schmerzensgeld AG Charlottenburg, Az. 239 C 225/14

Das Amtsgericht Charlotteburg hat in einem Fall, in dem ca. 10 Fotos wohl freiweillig an einen Schwarm verschickt wurden, dieser die Fotos aber über whatsapp verbreitete dem Mädchen 1.000,00 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Besonders pädagogisch war dabei, dass dieses Geld aus dem Ferienjob des Verletzers stammte. Über 100 Stunden Ferienarbeit für eine entsprechende Verfehlung scheint erforderlich aber auch angemessen.

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