Direkt zum Inhalt

Amazon Guerilla Marketing mit Kuttner und Böhmermann

Von

Der Internethändler Amazon bewirbt seinen Streaming Dienst Amazon instant nicht nur auf der eigenen Internetseite. Auch auf Twitter wird derzeit kräftig für Amazon Instant Video im Allgemeinen und die Serie „Fear The Walking Dead“ im Besonderen mit dem Twitter Account AmazonVideoDE geworben. Interessant ist dabei dass heute Morgen eine Vielzahl von Twitter Beiträgen abgesetzt wurden, die sich mit Beiträgen von Meinungsmachern der 18-35 jährigen auseinandersetzen und als Antwort/Pointe einen Link zu der Amazon Seite mit Beschreibung der Serie „Fear The Walking Dead“ enthalten. Amazon setzt scheinbar auf Guerilla Marketing mit Kuttner und Böhmermann und andere bekannte Menschen.

Wie erfolgt das Marketing mit Kuttner und Böhmermann?

Sarah Kuttner schrieb vor eingen Stunden „Schön was Pessimistisches gebastelt, schnell noch einen Kaffee, dann ins Bett.“ Daraufhin „antwortete“ AmazonVideoDE: „Sehr vorbildlich. Gut ausgeruht für da Morgengrauen [….]. Es folgte eine Twitter Antwort von Frau Kuttner an AmazonVideoDE, in der sie die Werbmaßnahme als „semi-subtil“ beschrieb, was wiederum beantwortet wurde.

Ähnlich auch die Kommunikation mit Herrn Böhmermann, bei der eine ironische/rhetorische Frage wie eine Woche noch schöner beginnen könne, von AmazonVideoDE beantwortet mit: „Ja mit uns [plus obligatorischen Smile und Link zur Serie]. Anders als Frau Kuttner hat Herr Böhmermann auf den Twitter Beitrag aber nicht erwidert. Offenbar haben weder Herr Böhmermann noch Frau Kuttner zugestimmt. Ähnlich wurde auch bei DAGi aka.beetch (1,1 Million Follower), Diana dfashion 48,6 tausend Follower, Phil Laude (Y-Titty) 198 tausend Follower. Der Fairness halber sei aber angemerkt, dass auch mehrere Personen angeschrieben wurden, die unter tausend Follower besaßen.

Werbung (mit Prominenten) begründet Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

Grundsätzlich gilt, dass mit Dritten nicht ohne deren Zustimmung geworben werden darf. Ausgehend von der Vermutung, dass keiner der hier genannten Personen der hier in Frage stehenden Twitter Namens Nutzung zugestimmt hat, könnten u.a. Herr Böhmermann und Frau Kuttner Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen. Allerdings müsste es sich bei den Twitter Antworten um Werbung mit dem Prominenten handeln und es dürfte keine Rechtfertigung vorliegen.

Nach diesseitiger Auffassung liegt eine Verletzung des Namensrechts von Frau Kuttner und Herrn Böhmermann, welches auch Twitter Pseudonyme umfasst, vor. Auch liegt keine echte Kommunikation vor. Der Anlass für das „Anschreiben“ der Prominenten ist vorgeschoben. Der BGH, Urteil v. 11.03.2009, Az. I ZR 8/07 hat in einer vergleichbaren Ausgangslage ausgeführt:

„Zutreffend ist zwar, dass die eigene Werbung für ein Presseerzeugnis ebenso wie das Presseerzeugnis selbst den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG genießt (BGHZ 151, 26, 30 f. – Marlene Dietrich II). Enthält das Presseerzeugnis eine dem Schutz der Pressefreiheit unterliegende Bildberichterstattung über eine prominente Person, darf auch mit deren Bildnis auf dem Titelblatt geworben werden (BGH, Urt. v. 14.3.1995 – VI ZR 52/94, NJW-RR 1995, 789, 790 – Chris Revue). Erschöpft sich die Berichterstattung aber nur darin, einen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt zu schaffen, weil ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennbar ist, begrenzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Werbung für das Presseerzeugnis.“

Anders als in der Werbung mit unserer Kanzlerin Frau Merkel hat die Werbung auch keinen erkennbaren Meinungsgehalt, als keine Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich relevanten Thema erfolgt. Nur dann kann es sein, dass Prominente Werbung mit ihrem Namen/Abbild hinnehmen müssen.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 5 Sterne von 51 Abstimmungen.