Anwaltskanzlei Kruse
Die Anwaltskanzlei Kruse versendet nach unserer Kenntnis aktuell (Stand 2014) schon mehrere Jahre keine Abmahnungen mehr wegen Filesharings. Die folgenden Ausführungen betreffen also vergangene Abmahnungen.
Wenn vertritt die Anwaltskanzlei Kruse im Bereich Filesharing?
Die Anwaltskanzlei Kruse nimmt die rechtlichen Interessen bekannter Videoproduzenten wahr, nach derzeitigem Stand, vertritt die Anwaltskanzlei Kruse vornehmlich russische Firmen, deren Rechte in Tauschbörsen verletzt werden. Gegenstand der Beauftragung einer „Kruse Abmahnung“ ist gegen Urheberrechtsverletzungen, die in Internettauschbörsen gegangen werden, vorzugehen. Die Kanzlei geht offenbar von der Grundüberlegung aus, dass der Abgemahnte eine solche Tat selber begangen habe und schreibt in einem mir vorgelegten Schreiben: „Eine öffentliche Zugänglichmachung steht (…) ausschließlich meiner Mandantin als Inhaberin der Urheberrechte an dem Werk (…) zu.“ In dem weiteren Schreiben wird dann aber auch auf die Störerhaftung eingegangen und eine mögliche Verantwortung auch für die Handlungen Dritter.
httpv://www.youtube.com/watch?v=Qt5xp4GqRXw
Uns sind Abmahnungen der Kanzlei Kruse zu folgenden Werken bekannt:
- Kalipso Interny Season 2
- Kinotavr Video Detyam do 16
- LINAPRO-FILM Pravosudie Volkov
- Pettox Limited Laskovyj May
- Russkoe Stschaste Houm Video Na Igre 1; Na Igre 2
- Studija Monolit Gluhar v Kino
Was wird inhaltlich gefordert?
Kruse fordert zu Erledigung der Angelegenheit die Abgabe einer unterzeichneten strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der mir übersendeten Unterlassungserklärung der Kanzlei steht: „[es] zukünftig zu unterlassen das Filmwerk (…) im Internet in Peer-to-Netzwerken (sog. „Internettauschbörsen“ oder „P2P-Filesharing-Systemen“) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, an vorbenannten Handlung teilzunehmen oder Dritten zu vorgenannter Handlung die Gelegenheit zu bieten jeweils ohne die hierzu erforderlichen Rechte innezuhalten.“ Im Endeffekt bedeutet dies, dass der Abgemahnte die Datei unverzüglich von seinem Computer löschen muss und somit nicht mehr im Internet verbreiten darf. Sollte er gegen die unterzeichnete Unterlassungserklärung verstoßen und das urheberrechtlich geschützte Werk der Rechteinhaber dennoch illegal bereitstellen, muss er damit rechnen eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zahlen zu müssen.
Ferner fordert die Anwaltskanzlei Kruse die Zahlung eines Betrages in einem mir vorgelegten Fall in Höhe von 980,00 EUR, um die Angelegenheit somit endgültig und außerprozessual zu beenden.
Dr. Wachs rät:
Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.
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