Die Baek Law Anwaltskanzlei überschreibt Ihre Abmahnung einfach mit „Urheberrechtsverletzung“. Die Kanzlei Baek Law vertritt die rechtlichen Interessen folgender Künstler/Musikproduzenten: Burmester Marco (alias House Rockerz), Hitmix Musikagentur, Marco Kloss, Murat Arslan (alias DJ Gadjo) und Update Media Group.
Urheberrechtsverletzungen an folgenden Liedern werden zum Beispiel verfolgt:
- House Rockerz – HerzRasen
- Hitmix Musikagentur Axel Fischer – Amsterdam ft. Cora
- Axel Fischer – Du Trägst Keine Liebe In Dir
- Tim Toupet – Bobfahrerlied
- Tim Toupet – So Ein Schöner Tag (Fliegerlied)
- Marco Kloss – Ich hab zwei neue Freunde (div. Sampler)
- Marco Kloss – Sie liebt mich immer noch (div. Sampler)
- Murat Arslan (alias DJ Gadjo) Gadjo – So many times
- Update-Media-Group Krümel und DJ Düse – Ich bin gut drauf
- Lollies – Alles ganz egal
- Lollies – Feuer und Flamme
- Lollies – Mittendrin (div. Sampler)
- Lollies – Schade, schade, schade (div. Sampler)
- Lollies – Wahnsinn … Hölle, Hölle, Hölle
Baek Law wirft dem Abgemahnten vor, Musikdateien in einer Tauschbörse zum Download bereit gestellt zu haben. Die Ermittlung wird von einem gesonderten Unternehmen (derzeit die Evidenzia Gmbh & Co KG) vorgenommen und die Daten wurden an die Kanzlei weitergeleitet. Das Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen ist rechtlich dazu verpflichtet der Kanzlei Auskunft über den Anschlussinhaber zu erteilen. Somit werden die Daten „beweissicher dokumentiert“ und der Schuldige erhält eine Abmahnung.
In der Datei enthaltene Titel unseres Mandanten: Tim Toupet – „So ein schöner Tag“. Dadurch wird auch schon ein Kernproblem von sog. Containerabmahnungen angedeutet, häufig geht es bei den Abmahnungen von Baek Law um Einzeltracks von Chartzusammenstellungen wie German Top 100, Bravo Hits usw. Dann drohen Folgeabmahnungen von anderen Kanzleien.
Baek Law Anwaltskanzlei fordert zur Erledigung der Angelegenheit die Abgabe einer unterschriebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche besagt, dass „es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe, welche vom Gläubiger festzusetzen und vom zuständigen Gerichtim Streitfalle zu überprüfen ist, zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk des Gläubigers mit dem Titel (…) ohne dessen erforderliche Zustimmung im Internet Dritten verfügbar zu machen oder sonst wie auszuwerten“.
Dr. Wachs rät:
Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.
In einer mir vorliegenden Abmahnung der Kanzlei, wird außerdem eine fristgerechte Zahlung eines Betrages von insgesamt 272,21 EUR gefordert.
Das Besondere bei den Abmahnungen ist, dass die Anwaltskosten nach einem Streitwert von 150,00 EUR (zugleich Schadensersatz) mithin 39,00 EUR zuzüglich Auslagen von 83,21 EUR.
Einzuräumen ist, dass die geltend gemachten Forderungen sich – verglichen mit Forderungen anderer Rechteinhaber – vorausgesetzt, dass die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden hat, sich durchaus in einem angemessenen Rahmen bewegt.
Dennoch sollten Sie nicht vorschnell die Zahlung leisten, sondern in jedem Fall die Abmahnung individuell prüfen lassen. Wenn die Rechtsverletzung nicht durch Sie sondern durch Dritte vorgenommen wurde, kann die Forderung zumindest teilweise zurückgewiesen werden. Außerdem sollten Sie sich zum Thema Folgeabmahnungen wegen anderer Titel des Samplers informieren.
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken im Umgang mit ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70
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