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Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte Abmahnung

Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte zeigen in uns vorgelegten Filesharing Abmahnungen an, dass sie verschiedene Künstler,entweder Anis Mohamed Ferchichi (besser bekannt als Bushido), oder Hanno Graf. Omar David, Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Mätthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek (besser bekannt als die Künstlergruppe Culcha Candela) vertritt. Wörtlich heißt es „Gegenstand unserer Beauftragung ist eine unter Zuhilfenahme Ihres Internetanschlusses begangene Verletzung von Urheberrechten an nach dem Urhebergesetz (UrhG) geschützten Musikwerken.“

In der Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung wird dokumentiert wann der urheberrechtlich geschützte Titel im Internet in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt worden sein soll. Daraufhin fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe die Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche das „Zugänglichmachen“ von urheberrechtlich geschützten Werken des jeweiligen Künstlers untersagt.

Wörtlich heißt es: „Das Musikwerk im Internet in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. „Internet Tauschbörsen“ oder „P2P-Filesharing-Systemen“) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, an vorgenannter Handlung teilzunehmen oder Dritten zu vorgenannter Handlung die Gelegenheit zu bieten; jeweils ohne die hierzu erforderlichen Rechte innezuhalten.“
Dieser Ausarbeitung der Unterlassungserklärung in der Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung ist insoweit besonders hervorhebenswert, als die unterschiedlichen Handlungsvarianten besonders sorgfältig aufgeschlüsselt sind.
Dennoch birgt die Unterlassungserklärung – wie jede Unterlassungserklärung – immer das Risiko eines Verstoßes mit möglicherweisen ruinösen Folgen.

Glühlampe

Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.


Auch in der Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung wird freilich ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, der in der mir vorliegenden Abmahnung 400,00 EUR betrug.

Bevor Sie unterschreiben oder eine Zahlung leisten, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken im Umgang mit Ihrer Abmahnung können Sie uns unter 040 411 88 15 70 erreichen.

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