Die Kanzlei CSR vertritt die rechtlichen Interessen – soweit bekannt schwerpunktmäßig - Produzenten pornografischer Werke, deren Rechte durch Verbreitung deren Filme in Tauschbörsen verletzt wurden. Das Schreiben, welches mir von der Kanzlei vorliegt, heißt: „Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen“. Die Kanzlei CSR zeigt an von den Filmproduzenten beauftragt zu sein, Abmahnungen auszusprechen, wenn deren Filme in sogenannten Tauschbörsen frei zur Verfügung gestellt wurden. Viele Menschen wissen nicht, dass wenn Sie einen Film über eine Tauschbörse herunterladen, dieser regelmäßig auch verbreitet und damit zugänglich gemacht wird.
Folgende Firmen werden/wurden von CSR Rechtsanwaltskanzlei vertreten:
- Oftly Goldwin GmbH
- FunMovies Aram
- Beate Uhse Licensing
- Foerster Media
- Fraserside Holdings Limited
- GGG – John Thompson Productions e.K.
- GEDAST GmbH
- GMV Media GmbH & Co. KG
- Gröger MV GmbH & Co. KG
- Herzog-Video e.K.
- John Thompson Productions e.K.
- media & more GmbH & Co. KG
Die für die CSR Abmahnung notwendigen Daten werden anhand einer „Spezialsoftware“ durch eine Firma ermittelt. Damit soll nachgewiesen werden wann die Datei bereitgestellt worden sein soll.
Ferner fordert die CSR Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages i. H. v. 650,00 EUR, wenn der Abgemahnte den Vorfall außergerichtlich klären möchte. Die der CSR Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung lautet: „es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Filmmaterial (…) oder einzelne Teile hiervon ohne Zustimmung der Firma (…) (insbesondere im Internet) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen.“ Verstößt der Unterzeichner gegen die abgegebene Unterlassungserklärung ist eine „Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen“.
Strafrechtlich werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen kaum verfolgt, insbesondere Hausdurchsuchungen sind nicht zu befürchten. Bevor Sie sich „Horror-Szenarien“ ausmalen, nutzen Sie die Möglichkeit sich über die Chancen und Risiken insbesondere im Rahmen einer CSR Abmahnung zu informieren.
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken im Umgang mit ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70
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