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Dr. Johannes Rübenach Abmahnung

Aktuell vertritt der Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach die Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. In der mir vorliegenden Abmahnung wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das Lied Angeline von Groove Coverage heruntergeladen und während dessen verbreitet (zugänglich gemacht) zu haben.

Das Vergleichsangebot bewegt sich mit 340,00 EUR im aktuell üblichen Rahmen vergleichbarer “One Song Abmahnungen” . Einen riesen Fehler macht, wer die beigeführte Unterlassungserklärung im ersten Schreck zurückschickt und dann meint die Forderung zurückweisen zu können. Dann wird es richtig teuer. In Punkt 2 und 3 der Original Unterlassungserklärung erkennt der Abgemahnte nämlich sowohl Schadensersatz als auch Anwaltskosten von 651,80 EUR (Gegenstandswert von 10.000,00 EUR) zu übernehmen an.

Es gilt also wieder einmal vor Abgabe einer Unterlassungserklärung - es prüfe wer sich ewig bindet. Im Übrigen müsste nach meinem Dafürhalten die beigefügte Unterlassungserklärung mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung überschrieben sein. Aber das nur am Rande.

Glühlampe

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Beachten Sie auch, dass das Lied Angeline beispielsweise auf einer German Top 100 oder einer Bravo Hits gelegen war. Das bedeutet, es drohen Folgeabmahnungen wegen anderen Liedern.

 

Erstaunlicherweise scheint der Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach von Beginn an eine nicht unerhebliche Anzahl im Auftrag von Digiprotect zu versenden. Digiprotect ist in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten, weil Digiprotect selber kein klassischer Rechteinhaber ist, sondern vielmehr nur mit der Musikpiraterie Geld verdient. Besonders bekannt ist der Werbespruch “Turn Piracy Into Profit”, der mittlerweile schon ein “geflügelter Begriff” im “Abmahnwahn” bezeichnet wird.

Die Recheinhaberschaft von Digiprotect scheint mir in einigen Fällen weiterhin fraglich und angreifbar, auch wenn die Gerichte sich dieser Kritik (noch) nicht angeschlossen haben. Besonders in den Auskunftsverfahren, welche nötig sind, um die Adresse des Anschlussinhabers zu ermitteln, sind die Gerichte hier nach meiner Meinung sehr unkritisch.

 

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