Die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels vertritt die Firma Baseprotect UG. Sie wurde von dem Mandanten beauftragt, Personen abzumahnen, die unerlaubt Filme und Spiele des Produzenten im Internet, in sogenannten Tauschbörsen, hochladen und zur Verfügung stellen. Das Verwerten von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig und kann rechtlich verfolgt werden. Das uns vorgelegte Schreiben der Kanzlei heißt: „Abmahnung wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung einer geschützten Aufnahme im Internet“.
Die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels hat Abmahnungen ausgesprochen für:
- Brisby & Jingles – L’Amour Toujours (div. Sampler)
- Crew 7 – Give Into The Bass (div. Sampler)
- Crew 7 feat. Young Sixx – Get Down (div. Sampler)
- Geeno Fabulous feat. Young Sixx – That Girl (Div. Sampler)
- Splash – Wind Him Up (div. Sampler)
- Alcatraz
- Chicken Riot
- Die Kunst des Mordens
- Die Kunst des Mordens 3 – Karten des Schicksals
- Pirate Hunter
- Terrorist Takedown 3
- Wolfschanze 2
- Ciacho
Sinngemäß stehe nicht der Täter, sondern der ermittelte Internetanschluss von dem aus das Werk ins Netz gestellt worden sein soll. Daher hafte der Anschlussinhaber, egal ob er die Datei hochgeladen hat oder nicht, für die Rechtsverletzung. Wörtlich: „Sie sind als Inhaber des Internetanschlusses für die begangene Rechtsverletzung auch verantwortlich. Auf die Nutzung Ihres Internetanschlusses durch Dritte können Sie sich zunächst nicht berufen und für die insoweit geltende „Störerhaftung“ kommt es auf ein Verschulden Ihrerseits nicht an.“
In der Fuhrmann Wallenfels Abmahnung wird zur Beendigung des Vorfalls auch die Abgabe einer unterschriebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der mir vorliegenden Unterlassungserklärung heißt es wörtlich: „es ab sofort zu unterlassen, bei Meidung einer angemessenen, von der Gläubigerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden und im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, den Titel (…) ganz oder in Auszügen im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.“ Bei einem Verstoß gegen die unterzeichnete Unterlassungserklärung muss der Abgemahnte mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Wer beispielsweise eine Fuhrmann Wallenfels Abmahnung erhalten hat, sollte sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung beraten lassen, ob es nicht ratsam ist, die Unterlassungserklärung abzuändern. Auch ist zu prüfen, ob der geforderte Geldbetrag von 450,00 EUR oder mehr nicht im konkreten Fall überhöht ist.
Falls Sie sich erst einmal orientieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Gelegenheit zu nutzen uns im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken unter 040 411 88 15 70 zu kontaktieren

