„Abmahnung wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten (§ 85 Urheberrechtsgesetz)“ so wird die Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner überschrieben.
Die Kanzlei vertritt u.a. folgende Rechteinhaber: B1 Records SIA, DigiRights Administration GmbH, Freiwild GbR und spectre media. In einer mir vorliegenden Denecke von Haxthausen und Partner Abmahnung steht „unsere Mandantin ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, das Werk (…) im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen.“
Abmahnungen wurden/werden u.a. ausgesprochen für folgende Lieder:
- Eric Chase – Everybody Surrender
- Fragma – Oops Sorry
- Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo
- Guernica vs. Jay C feat. Marcella Woods – Open Your Heart
- House Rockerz – HerzRasen (div. Sampler)
- Jasper Forks – Alone (div. Sampler)
- Klaas and Bodybangers – Freak (div. Sampler)
- Martin Solveig & Dragonette – Hello (div. Sampler)
- Mike Candys – Together Again (div. Sampler)
- Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)
- Phunk Investigation vs. Boy George – Generation Of Love 2011
- Sady K – Ich Liebe Dich (div. Sampler)
- Selda – Fever Called Love (div. Sampler)
- The Caramel Club – Get up (div. Sampler)
- The Disco Boys – The Disco Boys Vol.11
- Tim Berg – Seek Bromance
Denecke von Haxthausen und Partner behauptet es sei „beweissicher protokolliert“, dass das das abgemahnte Werk illegal veröffentlicht und zur Verfügung gestellt wurde.
Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Dateien ist rechtswidrig. Die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner schreibt „durch das Bereitstellen zum Download der oben genannten Datei über Ihren Internetanschluss wurde das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG unserer Mandantin verletzt.“
Um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden, fordert die Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner die Abgabe einer unterschriebenen, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie den Begleich einer Summer in Höhe von 290,00 EUR. Verstößt der Abgemahnte gegen die abgegebene Unterlassungserklärung droht eine „Vertragsstrafe von 5001,00 EUR“.
Achtung: Gerade vor dem Hintergrund drohender Folgeabmahnungen sollte Abgemahnten vor einem unbedachten Tätigwerden von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich über Chancen und Risiken im Umgang mit der Abmahnung unter 040 411 88 15 70 zu informieren. Auch die Höhe der Forderung gilt es auf die Angemessenheit zu prüfen.

