Die bekannte und sehr renomierte Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall, welche im Bereich des Presserechts sicher eine der ersten Adressen in Deutschland ist, versendet immer wieder auch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei geht es aber nicht um sog. Tauschbörsen, sondern z.B. um klassische Verletzungen von Rechten über Internetseiten. In jüngerer Zeit haben scheinbar Abmahnungen im Auftrag von Herrn Christian Kaiser, bei denen es um die unerlaubte Verbreitung von Texten (Biografien) an denen Herrn Kaiser die alleinigen Rechte zustehen, zugenommen.
Fakt ist, dass auch kurze Texte durchaus urheberrechtlichen Schutz genießen und die unerlaubte Nutzung regelmäßig eine Verletzung dieser Rechte darstellen wird. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen zumindest Auzüge aus Texten verwandt werden dürfen (Zitatrechte).
Interessant finde ich, dass scheinbar auch die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall in Ihren Abmahnungen Vergleichsangebote übermittelt, mit denen eine pauschale Abgeltung der Angelegenheit erreicht werden kann.
Dr. Wachs rät:
Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

