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Sasse und Partner Rechtsanwälte Abmahnung

Sasse und Partner Rechtsanwälte vertreten unter anderem die rechtlichen Interessen großer Produktionsfirmen.

Sasse und Partner Rechtsanwälte versenden im Rahmen dieser  Abmahnungen und überschreibt diese als „unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen“.  Die Mandanten der Kanzlei Sasse und Partner werden – so das Schreiben - durch „nicht autorisierte Angebote ihrer Werke im Internet erheblich geschädigt“.

Die Kanzlei Sasse und Partner versendet/versendete bereits Abmahnungen für:

  • AFM Records GmbH
  • Atlantic Streamholding LLC
  • Boje Buck Produktion GmbH
  • Edel Germany GmbH
  • Mindbase Music Management
  • Play It Again Sam SPRL
  • Roadrunner Records GmbH
  • Splendid Film GmbH
  • WVG Medien GmbH

Die Kanzlei behauptet, dass diese IP-Adresse „zum genannten Zeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugeordnet“ werden konnte und fordert, dass die Datei „unverzüglich und dauerhaft“ von der Festplatte zu entfernen ist.

Um die Angelegenheit zu erledigen, besteht die Kanzlei auf eine unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sicherstellt, dass der Abgemahnte das Werk nicht mehr illegal verbreitet, wörtlich heißt es: „ [es] zu unterlassen, geschützte Filmwerke der (…) ohne die erforderliche Einwilligung derselben im Internet Dritten verfügbar zu machen oder sonst wie auszuwerten.“, denn sonst ist eine „Vertragsstrafe fällig“. Da das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken rechtswidrig ist, fordert Sasse und Partner Rechtsanwälte, außerdem einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 800,00 EUR.

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