Abmahnung Digiprotect
Stand 2011: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – „Turn piray into profit“ mahnen weiter ab. Das bedeutet, dass der Abgemahnte die Datei in Internettauschbörsen hochgeladen und somit für Dritte illegal zur Verfügung gestellt haben soll. Gerade die Digiprotect ließ eine Vielzahl von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
Dazu gehören folgende Lieder:
- Ian Oliver – Vino Vino
- Ian Oliver feat. Shantel – Bucovina
- Ian Oliver – House of House
- Kool Savas – Die John Bello Story 2 (Album)
- Lützenkirchen – Drei Tage wach
- David May – Superstar
- Scooter – I’m lonely
- Scooter – Jumping All Over The World
- Scooter – Nessaja
- Scooter – Jump that Rock (Whatever You Want)
- Scooter – The Question is, what is the Question
- Shanadoo – Japanese Boy
- Michael Mind – Bakerstreet
- Scooter Vs. Status Quo – Jump that Rock
- Frauenarzt und Manny Marc – Das geht ab
- Michael Mind – Love’s Gonna Get You
- Rapsoul – Irgendwann (Album)
- Sono – Keep Control Plus
- Scooter – Under The Radar Over The Top (Album)
- Scooter – Ti Sento
- The Real Booty Babes – Poker Face (Album)
- The Real Booty Babes – Booty Clap (Album)
- Klaas meets Haddaway What is love 2k9
- Klaas – Our Own Way
- Glashaus – Neu (Album)
- Frauenarzt & Manny Marc – Atzin
- Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo
- Frauenarzt & Manny Marc – Rock Die Scheisse Fett
- Micha Moor – Tonight
- Micha Moor – Learn to Fly
- Edward Maya feat. Vika Jigulina – Stereo Love
- Cassandra Steen – Gebt Alles
Das zum Download bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig und strafbar. Daher fordert Digiprotect durch ihre Anwälte die Abgabe einer unterzeichneten Unterlassungserklärung, welche zurück an die Kanzlei geschickt werden muss, sowie den Ausgleich einer Zahlung in Höhe von 290,00 EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. In einer uns vorliegenden Unterlassungserklärung heißt es wörtlich: „es zu unterlassen, im Internet über dezentrale Computernetzwerke, insbesondere sogenannte peer-2-peer-Netzwerke bzw. File-Sharing-Netzwerke bzw. Internettauschbörsen, ohne Einwilligung der (…) die Musikaufnahme (…) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder hieran durch Bereitstellung eines Internetanschlusses mitzuwirken“. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ist eine „Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 zu zahlen“.
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