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Schutt, Waetke Abmahnung

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke vor, die heißt: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Die Kanzlei Schutt Waetke vertritt verschiedenste Rechteinhaber, deren geistiges Eigentum in Tauschbörsen verletzt wird. In einer uns vorgelegten Abmahnung wird behauptet, der Angeschriebene hätte ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet in Tauschbörsen, so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken, hochgeladen und „ohne deren Zustimmung“ Dritten zur Verfügung gestellt.

Folgende Rechteinhaber wurden oder werden von der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte vertreten:

  • Anime Virtual S.A.
  • 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH
  • 10TACLE STUDIOS AG
  • Battlefront.com Inc.
  • Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
  • bitComposer Games
  • cdv Software Entertainment AG
  • City Interactive S.A.
  • Codemasters Software Co. Ltd
  • EIDOS GmbH
  • ELECTRONIC ARTS GmbH
  • farbfilm verleih GmbH
  • KONTOR Records GmbH
  • IT-Services Thomas Holz
  • Justin Slayer International
  • Mick-Haig Productions e.K.
  • Mick-Haig Productions USA Inc
  • Oftly Goldwin GmbH
  • Peppermint Jam Records GmbH
  • Raw Films ltd.
  • Robert Bosch GmbH
  • Techland
  • TGC – The Games Company Worldwide GmbH
  • TOBIS Film GmbH & Co. KG
  • TopWare Entertainment GmbH
  • SouthPeak Games
  • Zuxxez Entertainment AG

Um den Fall außergerichtlich zu erledigen, fordert die Kanzlei Schutt, Waetke das Zurücksenden einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll die Rechteinhaber vor Wiederholungsgefahr schützen. Sollte der Unterzeichnende nach Unterschrift gegen die Unterlassungserklärung handeln, und weiterhin Werke des Rechteinhabers öffentlich im Internet zur Verfügung stellen, muss er damit rechnen eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zahlen zu müssen. In einer Unterlassungserklärung der Kanzlei heißt es wörtlich: „Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen (…) das Werk ohne Zustimmung der Gläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen.“

Des Weiteren fordert Schutt, Waetke die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 EUR, um die Angelegenheit somit vollständig zu beenden.

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