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Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung

Waldorf Frommer Rechtsanwälte überschrieben wie folgt Ihre Abmahnung: „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen – Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“ in den neueren Abmahnungen heißt es “illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten große und bekannte Firmen, deren Werke in Tauschbörsen verbreitet werden. In einer uns vorgelegten Abmahnung heißt es, dass „unsere Mandantschaft dem Angebot ihrer Werke in Tauschbörsen zu keinem Zeitpunkt zugestimmt [hat]“.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat bereits Abmahnung für folgende Rechteinhaber versandt:

  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Argon Verlag GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • AS Media GmbH
  • Concorde Filmverleih GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Der Audio Verlag Berlin
  • DHV – Der Hörverlag GmbH
  • Hörbuch Hamburg HHV GmbH
  • LPL records e.K.
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • ROOF Music Schallplatten- und Verlags GmbH
  • Rowohlt Verlag GmbH
  • S. Fischer Verlag GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
  • Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co KG
  • Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
  • Verlagsgruppe Random House GmbH

wegen des Vorwurfs der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken, fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in einer uns vorgelegten Anmahnung in Höhe von 956,00 EUR. Davon fallen 506,00 EUR auf die Anwaltskosten und 450,00 EUR auf den Schadensersatz.

Glühlampe

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Die Kanzlei Waldorf Frommer hat in der Vergangenheit zum Beispiel für folgende Filme Abmahnungen ausgesprochen:

Tucker & Dale vs. Evil
•Ich sehe den Mann meiner Träume
• AO – Der letzte Neandertaler
• Beastly
•Werner Eiskalt
•Der Adler der neunten Legion
•Die Säulen der Erde
•Iron Man 2
•Maria Ihm schmeckt’s nicht
•30 Days of Night
•Salomon Kane
•Eclipse – Biss zum Abendbrot
•Daybreakers
•Sorority Row – Schön bis in den Tod
•After Life
•Almanya – Willkommen in Deutschland
•Arthur
•Astro Boy
•Centurion – Fight or Die
•Chatroom
• Chaos Experiment

In einer aktuellen Waldorf Frommer Abmahnung werden folgende Fragen gestellt:

1. Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?
An dieser Stelle wird ausgeführt, welcher/e/s Film, Album, Hörbuch von der ipoque GmbH überwacht wird  und dann wird mitgeteilt unter welcher IP-Adresse welches Werk von wann bis wann ermittelt wurde.
2. Was sind die rechtlichen Konsequenzen?
Darauf wird sinngemäß erläutert, dass weil nur bis zum Internetanschluss die behauptete Rechtsverletzung zurückverfolgt werden kann, der Anschlussinhaber verantwortlich ist, wenn er nicht den wahren Täter benennen kann oder will. Dabei wird auf eine Auslegung der Entscheidung BGH Sommer unseres Lebens zurückgegriffen, nach der eine Täterschaft des Anschlussinhabers zu vermuten sei.

[Kommentar Dr. Wachs Rechtsanwälte: Der Versuch über die Täterschaftsvermutung, welche nach unserer Meinung so nicht vom BGH gemeint war, eine generell Haftung zu konstruieren, so dass es die Unterscheidung Störer- und Verletzerhaftung nicht mehr gibt, halten wir für angreifbar. Diese Rechtsauffassung wird keineswegs von allen Gerichten geteilt]

3.Was bedeutet das für Sie?
Im Anschluss wird dann in der Waldorf Frommer Abmahnung die Verpflichtung zur Abgabe der Unterlassungserklärung, zum Ersatz des Lizenzschadens (450,00 EUR) und zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (506,00 EUR) konkretisiert.

[Kommentar Dr. Wachs Rechtsanwälte: In der Beantwortung der Fragen schert die Kanzlei Waldorf Frommer viele Fragen vereinfacht über einen Kamm. Besonders hervorhebenswert ist, dass faktisch keine Unterscheidung mehr zwischen dem wirklichen Täter und dem bloßen Anschlussinhaber getroffen wird. Dies ist nach unserer Auffassung aber zwingend geboten. Daher unser Tipp: Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten]

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Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat in den letzten zwei Jahren eine Vielzahl von Gerichtsverfahren geführt. Diese werden regelmäßig am Amtsgericht München geführt. Auffällig ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer sich oftmals über zwei bis drei Jahre Zeit läßt und teilweise die Zeit bis zur Verjährung vollständig ausnutzt. Viele Klageverfahren werden daher aktuell wegen Abmahnungen geführt, welche 2007 oder 2008 ausgesprochen wurden. Trotz alledem sollten sich Adressaten einer Waldorf Frommer Abmahnung nicht zu schnell ins “Bockshorn” jagen lassen. Wenn die Rechtsverletzung stattgefunden hat, ist eine Einigung bei 100,00 EUR nach aktueller Rechtslage entgegen mancher Gerüchte wohl ausgeschlossen, andererseits sind die 956,00 EUR welche in der Abmahnung gefordert werden, bei entsprechender Argumentation auch nicht das letzte Wort.
Ob in Ihrem Fall eine Reduzierung ohne Risiko einer Klage oder sogar eine komplette Zurückweisung möglich und ratsam ist - das können wir Ihnen gern beantworten.

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6 Kommentare

  1. Erstellt am um 12:12 PM | Permanent-Link

    Auch hier kann gern geschrieben werden…

    • Schröder
      Erstellt am um 10:47 AM | Permanent-Link

      Hallöchen ich habe da eine frage , wie kann es sein das man als Internetanschlussbesitzer von Waldorf Frommer eine Klage bekommt .Das Ip Program kann man doch auch bestimmt bei W-Lan überall sich einlocken .Wieso muss man für Kostenlose sachen nun zahlen und wieso kann man nicht selbst einspruch erheben und ein eignes schreiben erstellen und an Frommer zusendet.

      • Erstellt am um 11:18 AM | Permanent-Link

        Sehr geehrter Herr Schröder,

        “kostenlose Sachen” gibt es sicher im Internet, aber alles was Sie “im Karstadt” nicht ohne Probleme offen durch die Kassenschranke tragen dürfen, ist auch nicht erlaubterweise im Internet kostenlos. Auch wenn dies nach einer Binsenweisheit klingt, ist Ihre Frage gar nicht so untypisch.. Viele Personen fragen sich, was denn nun im Internet erlaubt ist und was nicht. Meinen Mandanten erläutere ich das immer mit obigen Karstadt Beispiel. Und noch einen zweiten Hinweis, wenn vor dem Karstadt ein Herr steht und sagt, sie dürfen sich für 30 Euro im Monat alles aus dem Karstadt mitnehmen, was nicht niet- und nagelfest ist, dann gilt es dies kritisch zu hinterfragen. Damit meine ich, dass auch wenn Sie für den Download “etwas bezahlen”, diese nicht zwingend das ganze legal macht.

        Selbstverständlich können Sie sich direkt an Waldorf Frommer wenden, ich befürchte aber, dass die Gegenseite sturr an ihrer Forderung festhalten wird. Die W-lan Argumentation ist als solche auch nur dann überhaupt entscheidend, wenn niemand aus dem Haushalt den Down- und Upload getätigt hat.
        Ich empfehle Ihnen sich lieber anwaltlich beraten zu lassen oder zumindest viel tiefer mit der Materie zu beschäftigen, bevor Sie sich mit der Gegenseite in Verbindung setzen. Sie können einen unserer Anwälte gern beratend hinzuziehen.

  2. WF-FW
    Erstellt am um 12:35 PM | Permanent-Link

    Darf ich hier Fragen stellen zu einer Waldorf Frommer Abmahnung?

  3. Trigger23
    Erstellt am um 3:10 PM | Permanent-Link

    Ich schließe mich an: Kann man hier auch Fragen zu der Waldorf Abmahnung stellen?

  4. Michel
    Erstellt am um 4:00 PM | Permanent-Link

    Ich habe ebenfalls Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten. Gestern eingetroffen (Samstag) und die Eingangsfrist f. die Unterlassungserklärung endet am nächsten Wochenende. Meine mir vorgeworfen Gewerbsmässige Urheberrechtsverletzung bezieht sich auf 5 Minuten im ersten Quartal und 1 Stunde 40 zu beginn des dritten Quartals. Die Vorwurfe kann ich nicht nachvollziehen, ich werde aber mit widerwillen -aus Kostengründen- eine modUE abgeben.

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