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Abmahnung der .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für Koch Media – Batman: Arkham Asylum

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Die Rechtsanwälte .rka (Reichelt, Klute, Aßmann)  aus Hamburg mahnen in regelmäßigen Abständen behauptete Rechtsverletzungen von Computerspielen ab. An dieser Stelle sei einmal auf die Abmahnungen für das Spiel Batman: Arkham Asylum eingegangen, die im Auftrag der Koch Media erfolgen.

Das Besondere an diesem Spiel ist, dass in das Spiel ein Kopierschutz eingebaut ist. Dieser Kopierschutz, auf den etwa die Zeitschrift GEE in der vorletzten Ausgabe hingewiesen hat, bewirkt, dass der Spieler einen „Gleitschirm“ nicht nutzen kann,  so dass er virtuelle Tode stirbt. Das Besondere daran ist, dass der Kopierschutz nicht als solcher erkennbar ist. Der Nutzer der unerlaubten Kopie denkt, es handele sich um einen Fehler im Programm. So dauerte es auch nicht lange bis der erste Nutzer diesen „Fehler“ den Programmierern mitzuteilen wünschte, was zu einem kurzen pointierten Dialog führte, den man hier nachverfolgen kann.

Für mich ist diese Geschichte unter zweierlei Maßstäben hervorzuheben. Zum einen zeigt sie, dass es durchaus clevere und sinnvolle Arten gibt, mit unerlaubten Vervielfältigungen umzugehen. Zum anderen wird sich sicher der eine oder andere gefragt haben, der von dieser Geschichte gehört hat, ob dann überhaupt eine abmahnfähige Rechtsverletzung vorliegt, wenn das Spiel nicht funktioniert.

Hier lautet die Antwort: ja, es ist eine Rechtsverletzung. Ein Werk wie ein Computerspiel ist auch in Teilen geschützt und darf daher nicht verbreitet werden. Zumal hier noch erschwerend hinzukommt, dass mittlerweile das Programm auch voll funktionstüchtig kopiert werden kann.

Allerdings könnte solch eine Problematik durchaus im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 101 Abs. 9 UrhG im Rahmen des gewerblichen Ausmaßes dikutiert werden. In diesem Verfahren hat der Anschlussinhaber aber nach derzeitiger Rechtsprechung kein Mitspracherecht.

Ihr

Dr.  Alexander Wachs

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