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Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnung für Digirights Vergleichszahlung von 4.800,00 EUR gefordert

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Heute erhielt ich einen Anruf betreffend einer Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnung, der mich wirklich überraschte. Der Anrufer teilte mit, es würde ihm vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss eine Vielzahl von Liedern (48 Stück) verbreitet wurden. Daher werde in der Daniel Sebastian Abmahnung die Forderung eines Vergleichsbetrages von 4.800,00 EUR gefordert. Dabei handele es sich bereits um ein gütliches Angebot die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

4.800,00 EUR als Vergleichssumme?

Bei allem Verständnis für die Rechteinhaber (ob DigiRights überhaupt ein solcher ist sei noch einmal zurückgestellt), hier kann doch nur noch gefordert werden, die Kirche im Dorf zu lassen und wieder Augenmaß walten zu lassen. Wer soll solche Summe denn bitte schön bezahlen? Nur am Rande sei angemerkt, dass diese Abmahnung etwa bei einer German Top 100 nur die Spitze des Eisbergs ist.

Folgeabmahnungen sind auch noch denkbar!

Exemplarisch sollen einige Kanzleien aufgeführt werden, die in der Vergangenheit Abmahnungen im Auftrag Ihrer Mandanten für Chart Zusammenstellungen jedweder Art versendet haben:

1. Kanzlei Rasch Abmahnung Forderung üblicherweise 1.200,00 EUR

2. Kornmeier und Partner Abmahnung 3-4 Mal jeweils 450,00 EUR = 1350,00 EUR

3. We save your copyrights Abmahnung 2-3 Mal jeweils 450,00 EUR = 900, EUR

4. Rechtsanwälte Nümann + Lang Abmahnung einmal 450,00 EUR

5.  Anwaltskanzlei Baek Law ca. 500 EUR

6.  Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe einmal 400,00 EUR

7. Zimmermann und Decker 1-2 Mal 425,00 EUR

Da kann im schlimmsten Fall eine Summe auf Familien zukommen, die diese nicht nur wirtschaftlich überfordern, sondern die auch völlig unverhältnismäßig und keinesfalls angemessen sind.

Streitwerteduzierung durch OLG Köln

Zwar ist die Rechtsprechung den Abgemahnten in aktuellen Entscheidungen vgl OLG Köln  Beschluss vom 14.03.2011 (Az.: 6 W 44/11) beigesprungen und setzt den Streitwert massiv herunter zuletzt OLG Köln  17.11.2011 (Az.: 6 W 234/11), aber scheinbar muss hier noch deutlich mehr geschehen, denn selbst wenn die „German Top 100 Abmahnungen“ zurückgegangen sind; wen es (berechtigt oder unberechtigt) erwischt, der muss bald Angst um seine Existenz haben. Das kann von unserer Rechtsordnung  nicht gewollt sein.

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