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Rasch Abmahnung wegen Mando Diao „Aelita“

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Die Kanzlei Rasch hat nach meiner Kenntnis in den letzten 1,5 Jahren keine Abmahnungen wegen Filesharings versandt. Umso interessierter war ich, als mir die erste 2014er Abmahnung vorgelegt wurde.  Diese aktuelle Rasch Abmahnung betrifft das Musikalbum „Aelita“ der Künstlergruppe „Mando Diao“. Interessant vor allem ist wie die Kanzlei Rasch die neuen Anforderungen, wie sie mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken eingeführt wurden, umsetzt.

1. Umsetzung der Vorgaben des „Gesezes gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Der Gesetzgeber hat in § 97a Abs. 3 festgehalten, dass der Streitwert zur Erstattung der anwaltlichen Kostenerstattungsansprüche grundsätzlich auf 1.000,00 EUR beschränkt ist. Das hätte zur Folge, dass die Kanzlei Rasch wegen eines Verbreiten des Werks „Aelita“ der Künstlergruppe Mando Diao gegenüber dem Abgemahnten nicht mehr als ca 124,00 EUR fordern könnte.

a. Kostenreduzierung der Anwaltskosten auf 124,00 EUR?

Die Kanzlei Rasch argumentiert dagegen. Der Aufwendungsersatzsanspruch sei nicht nach § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG beschränkt. Dies folge aus dem Umstand der Verbreitung über ein Filesharingsystem und es sich um 10 Tonaufnahmen handele.
Diese Überlegung überzeugt nicht und wenn die Gerichte diese Begründung mittragen, ist der § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG absolut überflüssig. Die Verbreitung eines Albums, eines Films oder eine Computerspiels – dies ist der Grundfall des Filesharings. Es sind praktisch keine Fälle bekannt, in denen nur ein Lied heruntergeladen wird.  Das Regel Ausnahme Verhältnis zu 97a Abs. 3 S.4 würde völlig ins Gegenteil verkehrt, weil mit dieser Argumentation die Abmahnkostenprivilegierung weder bei Filmen, noch bei Serienfolgen noch bei Computerspielen gelten würde.

Die von der Kanzlei Rasch vertretene Rechtsauffassung ist nach meiner Meinung nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Formulierung der Unterlassungserklärung

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat auch die Anforderung hinsichtlich der Aufforderung zur geforderten Unterlassungserklärung erhöht, denn es heißt nunmehr in § 97a UrhG

(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
4.     wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht

Die Kanzlei Rasch fügt eine Unterlassungserklärung Ihrer Abmahnung bei, die sowohl Störer- als auch Täterhaftung umfasst. Die Kanzlei Rasch weist auf das Überschießen in der Abmahnung hin, ob das so ausreicht, ist aber ebenfalls noch nicht von den Gerichten entschieden worden.

2. Weitere Besonderheiten der Rasch Abmahnung wegen Mando Diao „Aelita“ – und was ist zu tun?

Die Kanzlei Rasch fordert übrigens nunmer 900,00 EUR als Vergleichsbetrag (früher 1.200,00 EUR). Zu den Begründungsansätzen habe ich hier ein paar Sätze geschrieben.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Anwälte. Jeder unserer Anwälte hat zwischen vier Jahre und sieben Jahren Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Wir konnten mehrfach gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten entscheiden. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt ein gerichtliches Verfahren anzustreben oder ob eine außergerichtliche Einigung sinnvoller ist, darüber sollten wir im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung sprechen.

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