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Schulenberg und Schenk Klage

Es erreichen mich eine Vielzahl von Schulenberg und Schenk Klagen z.B. im Auftrag von

G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan

Asteria Media SL, Calle UNio 2, Entlo 6, 07001, Palma de Mallorca

ION New Media GmbH, Suerther Str. 92-94, 50996 Köln

Wie kann es zu einer Schulenberg und Schenk Klage kommmen?

Üblicherweise erhält der Anschlussinhaber zunächst eine Abmahnung [Anmerkung und Update seit 2015 versendet Schulenberg und Schenk keine Abmahnungen mehr wegen Filesharings]. Viele Abgemahnte haben sich dann von Verbraucherzentralen oder im Internet beraten lassen und entweder gar nicht reagiert oder (besser) eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Nach einigen Mahnschreiben folgte dann üblicherweise ein Mahnbescheid. Wenn der Adressat dem Schulenberg und Schenk Mahnbescheid widersprochen hat, folgt die Klagebegründung. Die meisten Klagen wurden dabei nach meiner Kenntnis am Amtsgericht Hamburg eingereicht.

Das Amtsgericht Hamburg bearbeitet aktuell (März 2013) mit 4-5 Richterstellen das Urheberrecht und angrenzende Rechtsgebiete. Die Anzahl der zuständigen Richter soll aber massiv erhöht werden. Gerüchten nach ist eine sehr zeitnahe Verdreifachung der zuständigen Richter angedacht.
Update August 2013: Mittlerweile sind ca 14 Richter abgestellt sich mit sog. Filesharing Klageverfahren am Amtsgericht Hamburg auseinanderzusetzen.

Wie ist eine Schulenberg und Schenk Klage aufgebaut?

Der grundsätzliche Aufbau scheint immer ähnlich: Auf Seite 1 der Klage/Anspruchsbegründung ist aufgeführt „Wer gegen wen“ und wie hoch die eingeklagte Summe ist. Diese Summe beginnt bei 1.311,80 EUR und setzt sich wie aus Seite 2 ersichtlich zwei Positionen zusammen namentlich Z.B. Schadensersatz von 400,00 EUR und Anwaltskosten von 911,80 EUR. In den ersten Klagen hat die Kanzlei Schulenberg und Schenk noch höheren Schadensersatz gefordert, aufgrund wiederholten richterlichen Hinweises auf die ständige Rechtsprechung am Amtsgericht Hamburg nach der Klagen über 400,00 EUR unschlüssig seien, wurde diese Praxis geändert.

In der Schulenberg und Schenk Klage folgt dann eine tatsächliche Würdigung innerhalb derer zur Rechtsinhaberschaft der Klägerin und zum Vorwurf der Rechtsverletzung Ausführungen zu finden sind. Insbesondere finden sich Ausführungen zur Smaragd Service AG im Allgemeinen und Speziellen. Danach folgt eine Rechtliche Würdigung innerhalb derer sehr viel zur fiktiven Lizenzgebühr vorgetragen wird. In den Anlagen finden sich Coverausdrucke, Screenshots von Internetseiten und (beispielhafte) Lizenzverträge, die Auskünfte des vorgeschalteten Auskunftsverfahrens sowie eine Kopie der Abmahnung.

Brauche ich einen Anwalt?

Ja. Auch wenn das Amtsgericht Hamburg regelmäßig beide Seiten in die Schranken weist, sind 98% der Beklagten mit der Situation überfordert. Selber „gerissene“ Anwälte vertreten sich regelmäßig in Prozessen nicht selber, da mangelt es sicher weniger an der Kompetenz als an der gebotenen Sachlichkeit. Selbst wenn es auf einen gerichtlichen Vergleich hinauslaufen sollte, ist der Beklagte nach meiner Erfahrung bei guter anwaltlicher Vertretung, die das gesamte Bild (inklusive Kostenfragen, weitere Verfahren usw.) im Auge behält, deutlich besser bedient.

Sollte ich mit meiner Schulenberg und Schenk Klage einen Anwalt in Hamburg beauftragen?

Ich denke es ist sinnvoll, als bei  einer Beauftragung eines auswärtigen Anwalts regelmäßig Reisekosten und Abwesenheitsgelder zu berücksichtigen sind, die – abhängig von der Entfernung –  bei mehreren Terminen die Kosten des Rechtsstreits nahezu verdoppeln können.

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg stehen Ihnen bei einer Schulenberg und Schenk Klage gern beratend zur Seite. Gern teilen wir die Kosten einer gerichtlichen Vertretung auf Anfrage mit. Das erste Gespräch, in denen wir den Kostenrahmen erläutern, ist kostenlos.

Warum Dr. Wachs Rechtsanwälte beauftragen?

Wir vertreten mittlerweile schwerpunktmäßig Adressaten einer Schulenberg und Schenk Klage. Wir konnten schon eine Vielzahl von Gerichtsverfahren für unsere Mandanten gegen Schulenberg und Schenk entscheiden. Einige der von uns erstrittenen Urteile werden umfangreich diskutiert wie z.B. unser vor dem Amtsgericht Hamburg obsiegendes Urteil zur Frage der Haftung eines Hoteliers für Verletzungen von Gästen. Auch in vielen klassischen Fällen der vermeintlichen Tauschbörsennutzuung in Familienverbänden, konnten wir gerichtlich obsiegen. Sprechen Sie uns gern an.

UPDATE: November 2014

Zwischenzeitlich konnten wir die Anzahl der von uns siegreich beendeten Verfahren noch einmal deutlich erhöhen. Zwar ist fairerweise anzumerken, dass die verschiedenen Landgerichte hier oft im Rahmen der Berufung noch einige Unwägbarkeiten darstellen, doch ist nach vielen dutzend  Verfahren, die wir von Gerichten im ganzen Bundesgebiet geführten haben, ersichtlich geworden, dass sich eine vernünftige Gegenwehr regelmäßig lohnt. Egal ob letztlich doch ein Vergleich gewünscht wird, oder ob ein Verfahren auch mal durch mehrere Verfarhen geführt wird.  Eine vernünftige Gegenwehr gegen eine Schulenberg und Schenk Klage lohnt sich. Lassen Sie sich daher von uns beraten.

UPDATE: JULI 2015

In diesem Monat erreichen uns sehr viele Anfragen zu Mahnbescheiden, die durch Schulenberg und Schenk eingereicht wurden. Ein Schulenberg und Schenk Mahnbescheid ist einer Schulenberg und Schenk Klage oft vorrangestellt. Daher fragen uns viele Anrufer, wie man mit einem Schulenberg und Schenk Mahnbescheid am Besten umgehen soll, hier nocheinmal einige Tipps:

1. Was ist ein Mahnbescheid

Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als ein Forderungsschreiben, welches aber über das Gericht verschickt wird, wodurch besondere Fristen zu beanten sind. Wer einen Mahnbescheid im Briefkasten findet, der sollte das Datum auf dem gelben Umschlag unbedingt notieren. Er hat nämlich zwei Wochen Zeit um den Widerspruch auszufüllen und ans Gericht zurückzusenden. Wenn die Frist verpasst wird, kann Schulenberg und Schenk einen Vollstreckungsbescheid beantragen und mit diesem einen Gerichtsvollzieher. Wenn auf den Vollstreckungsbescheid nicht reagiert wird, dann gibt es keine Rechtsmittel mehr. Wenn dagegen zu spät auf den Mahnbescheid reagiert wird (nach 15 Tagen) wird dieser Wiederspruch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gedeutet. Auf einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird Schulenberg und Schenk die Klage begründen.

2. Wie auf einen Mahnbescheid von Schulenberg und Schenk reagieren

Es sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt gesprochen werden. Dies sollte erst einmal Widerspruch einlegen und dann den Fall noch einmal prüfen, ob noch einmal verhandelt werden soll und wie die Chancen im Fall einer Schulenberg und Schenk Klage sind.

3. Fazit zu Schulenberg und Schenk Mahnbescheid:

Der Mahnbescheid ist auf jeden Fall das Signal einen Anwalt zu konsultieren. Gern könne Sie uns im Rahmen unserr kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zu diesem Thema mit weiteren Fragen löchern.

Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70