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Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen wegen „Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse“ ab.

Worum geht es in den Schulenberg und Schenk Abmahnungen?

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte zeigt in ihren Schreiben an, dass Sie die rechtlichen Interessen verschiedener großer Produktionsfirmen vertreten und, dass es sich bei den abgemahnten Werken, um „persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG und um urheberrechtlich geschützte Laufbilder gemäß § 95 UrhG“ handele. Da der Filmproduzenten „durch nicht erlaubte Vervielfältigung und Verbreitung der Filmwerke im Internet, sehr empfindliche Einbußen“ entstehen, würden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Mandanten verfolgt.

Zu diesen Mandanten gehören:

  • Eroticplanet Wolfgang Embacher Gmbh
  • Raymond Bacharach
  • G&G Media Foto-Film GmbH
  • John Thompson Production
  • Kick Ass Pictures Inc.
  • PlayVision Media Group AG
  • Purzel Video GmbH
  • Video Aktuell Betriebs GmbH
  • VPS Film Entertainment GmbH
  • Los Banditos Film GmbH
    [die obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Übrigen kann es sein, dass einzelne Mandanten mittlerweile oder vorher (auch) von anderen Kanzleien vertreten werden]

Was ist das besondere bei Abmahnungen wegen Pornofilmen?

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk vertritt nicht nur Firmen, die pornografische Filme herstellen, nach unserer Einschätzung wurden durch Schulenberg und Schenk aber mehr Abmahnungen für pornografische Filme als für „sonstige Filme“ ausgesprochen. Gerade wenn es um Filme erotischen Inhalts geht (Heimatfilme nannte diese Filme einmal eine Mandantin von uns), ist es häufig so, dass bereits aus Scham eher versucht wird, die Sache schnell zu beenden und zu hohe Zahlungen geleistet werden. Gerade bei pubertierenden Kindern im Haushalt, wird oftmals lieber gezahlt, als vertiefte Auseinandersetzungen zu führen. Dabei ist die Schulenberg und Schenk Abmahnung bei weitem nicht so dramatisch wie zuerst angenommen. Insbesondere drohen regelmäßig keine strafrechtlichen Folgen:
httpv://www.youtube.com/watch?v=pH2llEk2bU8

Was wird inhaltlich in der Schulenberg und Schenk Abmahnung gefordert?

Es wird die Abgabe der Unterlassungserklärung gefordert, in der es wörtlich heißt, dass der Abgemahnte es „zu unterlassen, urheberrechtlich, geschützte Filmwerke des Gläubigers oder Teile hiervon, insbesondere das Filmwerk (…) ohne Zustimmung insbesondere im Internet öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen, oder dies Dritten zu ermöglichen.“ Um die Angelegenheit außergerichtlich zu beendigen, wird außerdem zur Zahlung eines Betrages in Höhe von (früher) regelmäßig 1.298,00 EUR  aktuell (2014) eine Summe von 850,00 aufgefordert. Diese Summe ist nach meiner Meinung nicht angemessen und viel zu hoch.

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Vor dem Hintergrund der Vielzahl der Klageverfahren, die nach Abgabe einer (abgeänderten) oder auch modifizierten UE geführt werden, ist es sicherlich ratsam von Anfang an, einen Anwalt hinzuzuziehen. Hinzu kommt bei Abmahnungen wegen pornografischen Filmen auch, dass eine Abmahnung selten allein kommt. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass der Nutzer des Internetanschlusses nicht nur einen Film angeklickt hat, sondern 5-6. Dies hat dann zur Folge, dass sich die geforderte Summe mit den Abmahnungen multipliziert. In den krassesten Fällen und bei extremen Sonderfällen können das auch zweistellige Abmahnungszahlen werden. Wichtig ist auf jeden Fall nach Erhalt der Abmahnung mit allen Nutzern zu sprechen um herauszubekommen, was heruntergeladen wurde. Selbst wenn aber einge Filme angeklickt wurden, die hier beschriebenen Fälle sind Ausnahmefälle in unsere sieben jährigen Auseinandersetzung mit Filesharing Abmahnungen. Zumal mittlerweile auch die Abmahnungen recht schnell nach Verstoss eintreffen. Lassen Sie sich hier sachlich von einem Anwalt beraten.

Muss die geforderte Summe bei Beauftragung eines Anwalts gezahlt werden?

Ein Anwalt kann keinen Persilschein ausstellen. Die Praxis zeigt, dass selbst in den Fällen, in denen eine Rechtsverletzung stattgefunden hat, die Kanzlei Schulenberg und Schenk vernünftigen Argumenten und einer Neuverhandlung eines Vergleichsbestrags zugänglich ist. Deutlich einfacher sind allerdings Abmahnungen zu bearbeiten, in denen zumindest nicht der Anschlussinhaber die behauptete Rechtsverletzung begangen hat. In diesen Fällen kann eine komplette Zurückweisung diskutiert werden, die Bearbeitung ist aber sehr konstellationsabhängig. Sprechen Sie uns daher gern auf Ihren Sachverhalt individuell an.

Wie hoch sind die Kosten des eigenen Anwalts?

Außergerichtlich berechnen die Anwälte von Dr. Wachs Rechtsanwälte regelmäßig ein moderates Pauschalangebot, welches die Auseinandersetzung mit Schulenberg und Schenk außergerichtlich komplett umfasst. Dies erläutern wir Ihnen gern im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Fazit:

Eine Schulenberg und Schenk Abmahnung ist kein Weltuntergang informieren Sie sich.

 

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70