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Sasse und Partner Bootleg Abmahnung

Die Kanzlei Sasse und Partner verfolgte bzw. verfolgt für Ihre Mandanten (wie die Pink Floyd Music Ltd. oder die  Iron Maiden Music Holdings Ltd.)  den Verkauf von Bootlegs auf den bekannten Plattformen wie ebay. Im folgenden sollen die Grundlagne einer Sass und Partner Bootleg Abmahnung näher durchleuchtet werden.

Iron Maiden Bootlegs

Diese „Abmahnwelle“ hat in den unterschiedlichen Foren schon für einigen Ärger gesorgt und Fans der jeweiligen Gruppen zwigespalten hinterlassen. Während Einige betonen, dass der Verkauf von Bootlegs sicher keine Bagatelle ist, vertreten andere den Standpunkt, dass die echten Fans schon von jeher Bootlegs gekauft haben, und diese Bootlegs erst gekauft werden, wenn der gesamte offizielle Katalog im heimischen Plattenschrank steht.

Pink Floyd Bootlegs

Nach meiner Meinung ist es nachvollziehbar, dass Pink Floyd versucht, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen und Plattformen wie ebay nicht den „Bootleggern“ zu überlassen, fairerweise muss man ebenfalls einräumen, dass in einigen uns vorgelegten Abmahnungen „nur“ 100,00 EUR gefordert wurden. In anderen Abmahnungen werden dagegen Anwaltskosten nach einem Streitwert von 10.000,00 EUR gefordert mithin 651,80 EUR. Die Summe scheint nach der Anzahl der Verkäufe zu differieren, das heißt bei vielen Verkäufen wird Gewerblichkeit gemutmaßt und 651,80 EUR gefordert. Ob dies so richtig ist, darüber kann man sich trefflich streiten.

Sasse und Partner Bootleg Abmahnung Abzocke?

Nur sollte man nicht darauf setzen, dass das Gericht ene Sasse und Partner Bootleg Abmahnung sicher als „Abzocke“ abtut oder ähnliches. Das Gegenteil ist eher der Fall, dass LG Hamburg hat im Urteil vom 30.04.2010, Az. 308 S 12/09 Bootleg Abmahnungen  insbesondere als nicht unter die 100,00 EUR Deckelung fallend erkannt.

„Es lag aber bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97 a Abs. 2 UrhG vor. Nach der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf zu dieser Vorschrift ist dafür ein nach den Umständen des Einzelfalls geringes Ausmaß der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht erforderlich (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/5048 v. 20.4.2007, Seite 49). Nach der Begründung der Beschlussempfehlung zu den Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzesentwurfes zu § 97a UrhG (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/8783 v. 9.4.2008, Seite 50) soll in den Anwendungsbereich des § 97 a UrhG danach beispielsweise das unberechtigte öffentliche Zugänglichmachen eines bloßen Liedtextes auf einer privaten Homepage fallen. Vorliegend sind von der Beklagten zwei CDs (davon eine Doppel-CD) mit insgesamt 32 nicht autorisierten angeboten worden. Durch die Angabe „Bootleg” im Angebotstext zu der CD „Live USA (1982)” wurde nach dem Verständnis des durchschnittlichen eBay-Nutzers aktiv darauf hingewiesen, dass es sich um einen nicht-autorisierten Livemitschnitt handelte.“

Sollten Sie eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben haben, und nun  – wie so viele Abgemahnte – eine Klage vom Amtsgericht Hamburg zugestellt bekommen haben, sollten Sie sich zeitnah um anwaltliche Vertretung sorgen. Auch wenn vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht, ist dringend davon abzuraten, mit gesundem Halbwissen einen entsprechenden Rechtsstreit zu führen. Sollten Sie diesen verlieren, prüft die Berufungsinstanz das Urteil nur auf Rechtsfehler. Es ist also kein komplett neues Gerichtsverfahren. Der „Sachverhalt“ wie ihn das Amtsgericht festgehalten hat, hat insofern Bestand.

Falls Sie professionelle Unterstützung wünschen, nachdem Sie die Abmahnung erhalten haben (empfehlenswert) oder ob Sie erst auf das Gerichtsverfahren warten, wir – die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte – stehen bei einer Sasse und Partner Bootleg Abmahnung gern an Ihrer Seite. Wir stehen auch Kollegen von außerhalb als versierte Terminsvertreter bei.

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