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VW Skandal: Rechte der Verbraucher

VW Skandal: Rechte der Verbraucher. Der VW Skandal hat viele Besitzer von bemakelten PKWs unsicher zurückgelassen. Welche Rechte Verbraucher haben soll im folgenden geklärt werden:

Welche PKW sind von dem VW Skandal um falsche Abgaswerte betroffen?

VW bietet auf der eigenen Internetseite ein Formular an, mit dem überprüft werden kann, ob der eigene PKW betroffen ist. Dies finden Sie unter dem folgenden Link. Dafür müssen die Kunden die Fahrzeug-Identifizierungsnummer(FIN) ihres Autos eingeben, die vorne im Service-Handbuch steht oder im unteren Bereich der Windschutzscheibe. Nach der Eingabe der Daten auf der Seite www.volkswagen.de/info wird mitgeteilt, ob der PKW betroffen ist, und dass man sich umgehend mit VW in Verbindung setzen soll. Wenn Ihr PKW betroffen ist, raten wir zunächst zu prüfen, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und sich gegebenenfalls mit einer auf Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei in Verbindung zu setzen. Gern stehen wir ihnen beratend zur Seite.

Welche Rechte stehen dem Verbraucher zu?

Die Manipulationen an den PKWs könnten Mängel darstellen. Käufern der betroffenen Autos stehen dann Mängelgewährleistungsansprüche  in Gestalt von Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatzansprüche zu. Noch ist nicht geklärt wie weit die vertraglich zugesicherten Abgaswerte von den tatsächlichen abweichen. Zwar teilt VW mit, dass an Lösungen gearbeitet wird, aber letztlich sind das zum jetzigen Zeitpunkt nur Absichtserklärungen.

Juristische Folgen nachVW Skandal: Rechte der Verbraucher?

Unterstellt, dass die betroffenen Autos mangelhaft etwa wegen der erhöhten Stickoxid-Werte mangelhaft sind, haben die Kfz-Halter in erster Linie ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. die Sache muss repariert oder ausgetauscht werden. Häufig wird jedoch der Austausch des Autos in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen, sodass dem Verbraucher zunächst nur ein Recht auf Nachbesserung (Reparatur) zusteht. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist oder wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist, kann sich der Käufer grundsätzlich auf weitere Rechte berufen:

1. Rücktritt: Prinzipiell kommt ein Rücktrittsrecht der Verbraucher in Frage. In diesem Fall müsste der Käufer sein Auto an den Verkäufer zurückgeben. Dieser würde den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes erstatten. Der Rücktritt setzt jedoch einen erheblichen Mangel voraus. Ob der Mangel hier erheblich ist, lässt sich noch nicht abschätzen. Ein erheblicher Mangel könnte ggf. dann vorliegen, wenn die Betriebserlaubnis des betroffenen Autos erlöschen würde.
2. Minderung: Grundsätzlich kann der Verbraucher ein Minderungsrecht geltend zu machen. In diesem Fall würde er das Auto behalten und einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
3. Schadensersatz: Ein Schadensersatzanspruch setzt ein Verschulden des Verkäufers voraus. Inwiefern ein Verschulden der einzelnen Verkäufer anzunehmen ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Jetzt handeln oder abwarten?

Wir empfehlen direkt tätig zu werden und sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, selbst wenn VW aktuell ankündigt, bei verschiedenen betroffenen PKW Software Updates oder Umrüstungen vorzunehmen, ist noch nicht geklärt, ob diese wirklich auch Erfolg versprechen. Wenn dies so einfach wäre, muss die Frage erlaubt sein, warum dies nicht von Anfang an richtig gemacht wurde. Die Autokäufer, bei deren Verträgen noch die Gewährleistungsfristen laufen,können jetzt Nachbesserung fordern. Es besteht kein Grund sich mehrere Monate oder gar ein Jahr durch Versprechen hinhalten zu lassen. Es erscheint auch nicht treuwidrig, sofortige Nachbesserung zu fordern, als VW offenkundig vorsätzlich darauf verzichtete die PKWs mangelfrei in den Verkehr zu bringen. Das Gewährleistungsrecht sieht eine Mängelbeseitigung nicht nach einigen Monaten sondern sofort vor.

Musterschreiben aus dem Internet?

Wie bei jedem Thema von großem Interesse werden auch hier von Kanzleien und Verbänden Musterbriefe ins Internet gestellt werden, diese dienen meist dazu Aufmerksamkeit zu gerieren, in den wenigsten Fällen sind Sie umfassend oder helfen mit der Problematik. Die Schwierigkeit ist einfach, dass diese Musterschreiben alle Fälle umfassen sollen – es aber nicht können. Es gilt zunächst den Beratungsbedarf zu ermitteln: Droht Verjährung oder gibt es sonst Gründe unmittelbar aktiv zu werden? Die meisten Betroffenen werden rechtsschutzversichert sein, sodass die anwaltliche Unterstüzung direkt im Anschluss vorbereitet werden kann.

Können Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen?

Dr. Wachs Rechtsanwälte beschäftigen sich seit Jahren mit Verbraucherthemen. Wir helfen Ihnen ihre Rechte durchzusetzen. Wir sind in Hamburg ansässig unterstützen  aber seit Gründung Verbraucher aus dem ganzen Bundesgebiet. Zunächst können Sie uns im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken zum Thema VW Skandal: Rechte der Verbraucher unter 040 411 88 157 anrufen. Danach werden wir:

1. wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt eine Deckungszusagen einholen;
2. die verschiedenen Möglichkeiten intensiv auf Ihren Fall hin erörtern und falls geboten außergerichtlichen Schriftverkehr zur Durchsetzung Ihrer Rechte übernehmen.
3. Sie natürlich auch im Gerichtsverfahren vertreten, wenn nur so Ihre Rechte durchgesetzt werden können.

 

 

 

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70