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Mal mir mal den Ghost Rider – Urheberrecht auf Comic Messen

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Mal mir mal den Ghost Rider

Die Comic Zeichner in Amerika sind in heller Aufregung. Gary Friedrich ist ein amerikanischer Comic Zeichner, der in den 70er Jahren, maßgeblich die Figur des „Ghost Rider“ erfunden bzw. geprägt hat. Nachdem die Figur durch aktuelle Kino Filme größere Beliebtheit erfuhr, wollte der Künstler gern ein Stück vom Kuchen abhaben und klagte u.a. gegen Marvel.

Die Klage vor dem US Gericht wurde jedoch abgewiesen, weil der Künstler alle Rechte an der Figur an Marvel abgetreten hatte.  Es war damals bei Marvel gängige Praxis, das Gehälter der Autoren, Zeichner etc. stets nur per Scheck gezahlt wurden; um diese einzulösen, mußte der Empfänger diesen unterschreiben. Marvel hatte aber grundsätzlich jeden Scheck – per Stempel-Aufdruck- mit dem Zusatz-Text versehen, das man mit seiner Unterschrift nicht nur den Empfang des Geldes quittierte sondern gleichzeitig seine kompletten Rechte an Script, Artwork etc. an Marvel übergab (Quelle). Ob das auch in Deutschland so entschieden worden wäre – (lesen Sie bald hier im Blog).
Für Friedrich und alle anderen Comic Zeichner Amerikas begannen die Probleme aber erst danach. Denn Marvel verklagte nun den Friedrich auf Schadensersatz, weil dieser über Jahre auf Messen gegen Entgelt Figuren aus dem Marvel Universum an die Fans verkaufte. Für meine Leser, die noch nie auf einer Comic Messe waren und höchstens mal Bilder davon im Fernsehen gesehen haben. Es ist auf Messen üblich, sich von (berühmten) Comic Zeichnern gegen Entgelt sein Heft Signieren zu lassen, oder sogar Comics zeichnen zu lassen. Zum Beispiel den „Ghost Rider auf seinem Motorrad“. In Amerika leben viele Zeichner von diesen Auftritten, oder arbeiten nebenher in Werbeagenturen, weil Comic Zeichner mehr schlecht als recht bezahlt werden.

Diese Klage wurde in der Fachwelt höchst zwiespältig aufgenommen, weil sie zum Einen Friedrich wirtschaftlich ruiniert und vor allem mit extremer Breitenwirkung alle Künstler betrifft, die durch die Messen und Börsen in Amerika ihr Auskommen haben. Rechtlich ist die Sache – auch nach deutschem Recht – vergleichsweise eindeutig, es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Friedrich muss Marvel/Disney Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung zahlen. Moralisch halte ich aber, die Vorgehensweise zumindest aufgrund der langjährigen Branchenpraxis und des Umstands, dass die Gehälter der Zeichner aller Verlage durch die Messen querfinanziert werden, für einen üblen Tiefschlag. Deutschen Comic Zeichnern ist zu raten, ebenfalls auf Messen nur Figuren zu zeichnen, an denen sie Rechte innehaben.

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