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Kanzlei Schroeder Abmahnung Produktfotografie bei eBay im Auftrag von LoogBerry

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Die Kanzlei Schroeder vertritt offenbar nicht nur Rechteinhaber deren Werke in Tauschbörsen angeboten werden. Vielmehr vertritt Sie aktuell auch LoogBerry, die sich Rechte an einer Produktfotografie von Markus Kelzenberg berühmt. Genauer wurden Schadensersatzansprüche an Loogberry abgetreten und die Einräumung der „Befugnis zur Geltendmachnung von Unterlassungsansprüchen im Wege der Prozessstandschaft“. Eine Abtretung von so viel Rechten wie für eine Abmahnung nötig „scheint“. Dabei sind sich Loogberry und Herr Kelzenberg darüber einig, dass Loogberry „auch die Rechte, die sie im Wege der Prozessstandschaft geltend machen wird, im eigenen Rahmen und auf eigenes Risiko durchsetzt. Dem Rechteinhaber entstehen dadurch keinerlei Kosten. Er haftet insbesondere nicht für etwaigen Anwaltskosten oder Gerichtskosten“.

Der Vertrag, welcher der Abmahnung beigelegt ist, ist also recht aufschlussreich. Aus den möglichen „Platzhaltern“ lässt sich entnehmen, dass hier offenkundig einige weitere Abmahnungen verschickt werden sollen.

Um das Geschmäckle des „Urheber Trolls“ ein wenig wett zu machen unterbreitet LoogBerry dann ein moderates Vergleichsangebot von 250,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche. Dabei wird zunächst aber darauf hingewiesen, dass der Schadensersatz 160,50 EUR betrage, die Anwaltskosten eigentlich 265,70 EUR  betrügen, die 100,00 EUR Deckelung nicht greife um dann mit 250,00 EUR ein „rettendes Angebot“ zu unterbreiten. Der Überweisungsträger ist in Höhe von 250,00 EUR auch  gleich wie eine Unterlassungserklärung beigelegt.

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

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