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Auch Du von Rautenkranz? Don`t Fuck with Music

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Es gibt eine neue Initiative, die sich für die Wertschätzung von Musik, und gegen Musik-Klau einsetzt. Sie firmiert unter dem Schlachtruf: „Don` t fuck with music“. Laut Heise sind unter den Unterstützern bekannte Namen wie: Anette Herrmann, Tobias Siebert, Gregor Schenk,  Kai-Uwe Kolkhorst und Carol von Rautenkranz.

Offen gestanden blicke ich selber nicht mehr so richtig durch, wer sich vor welchen Wagen spannen lässt: Die Piraten vor Googles Wagen, die Nutzer sowieso, die Musiker vor den Wagen der Contentmafia, welche die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat… bla, bla, bla und bla. Von den üblichen Grabenkämpfen einmal abgesehen:

1.

Ich bin der Auffassung, dass Musiker wenn Ihre Musik konsumiert wird, auch entsprechend bezahlt werden sollen. Dieses „gönnerhafte Musiker werden bezahlt wenn uns die Musik  gefällt“ habe ich schon immer abgelehnt. Niemand muss den Hut rumgehen lassen, dessen Arbeit konsumiert wird. Das gilt freilich ebenso für die Label usw.

Die seltsamen Parolen der „Don` t fuck with music“ klingen allerdings we ein bischen so, als wenn vier BWL Studenten und zwei Musiker mal ein Manifest auf einen Bierdeckel geschrieben haben:

Student: Die sollen die Musik gefälligst bezahlen
Musiker 1: Ja aber was ist mit Facebook und jungen Bands, für die ist das Internet voll gut um bekannt zu werden
Student 2: Hm, was machen wir denn da?
Musiker 2: Ich weiß es: Die sollen vorher fragen.

Raus kommt dann:
Wir freuen uns über die Verbreitung unserer Musik. Aber fragt bitte vorher.

Eine witzige Vorstellung, wenn 30.000 Musikfans bei Sven Regener anrufen, und fragen, ob sie die aktuelle Single in eine Tauschbörse reinstellen dürfen. Noch „witziger“ wäre es, wenn Sven Regener irgendwann genervt „ja“ sagen würde und dann Abmahnungen von Universal wegen der Verletzung der Tonträgerherstellungsrechte verschickt werden würden. Das ist leider alles nämlich ein wenig komplizierter.

2.

Nun fürchten die Musiker scheinbar weiterhin, dass mit dem neuen Gesetz, eine Verfolgung des Musik-Klaus nicht mehr möglich ist. Das ist nach meiner Meinung nicht richtig.

Es ist falsch zu glauben, mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ würden die Anwaltskosten auf 155,30 EUR beschränkt. Wohlgemerkt das stimmt noch nicht einmal für die Anwaltskosten. Der geplante 49 GKG  soll regeln, dass in einer Urheberrechtsstreitsache der Streitwert für den Unterlassungs-oder Beseitigungsanspruch 1 000 Euro beträgt. In einer Abmahnung finden sich aber noch weitere Positionen namentlich Schadensersatzansprüche und Auskunftsansprüche. Diese sind auf die 1000,00 EUR zu addieren, bei ein wenig „kreativer“ Addition aller Punkte sollten sich die Anwaltskosten bei einem Album oder einem aktuellen Film verdoppeln lassen.
Ferner gibt es aber auch noch einen Schadensersatzanspruch, der NEBEN die Anwaltkosten tritt. Aufgrund der Täterschaftsvermutung wird dies sehr viele Fälle betreffen.

Daraus folgt: Wenn die Initiative „Don´t Fuck with Music – wie große Teile der Bevölkerung – glaubt, dass mit dem Gesetz eine Abmahnung „nur noch“ 155,30 EUR kostet, irrt sie gewaltig. Nach meiner Schätzung wird bei dem Download eines Albums zukünftig gefordert werden: ca. 280 EUR Anwaltskosten und 1.000-1.500,00 EUR Schadensersatz. Es wird sich also zum „Ist-Zustand“ überhaupt nichts ändern. Die Transparente können also im Schrank bleiben.

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