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Lorenz Seidler Gossel Abmahnung für MSC Technologies Systems GmbH erhalten?

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Die Kollegen von Damm und Partner berichten über eine interessante Lorenz Seidler Gossel Abmahnung für MSC Technologies Systems GmbH. Inhaltlich soll es um eine Verwendung der Marke „Galaxy“ gehen

Welchen Hintergrund hat eine solche Lorenz Seidler Gossel Abmahnung für MSC Technologies Systems GmbH?

Viele Händler verwenden in Angeboten Marken um ihre Produkte zu beschreiben, teilweise um die Produkte aufzuwerten etwa „ähnlich wie Galaxy“. Teilweise werden auch Markennamen ohne Kenntnis verwandt einfach  weil die Verkäufer gar nicht wusste, dass es sich um einen Markennamen handelte. Allerdings sind beide genannten Sachverhalt nicht geeignet markenrechtliche Ansprüche zu Fall zu bringen. Der Verkäufer haftet verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Damit muss zumindest eine (abgeänderte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch bestünde in beiden Fällen eine Pflicht zur Erstattung der Anwaltskosten dem Grunde nach. Ob die Summe aber der Höhe nach angemessen ist, kann bei Gegenstandswerten bis zu 250.000,00 EUR  und Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr von mehreren tausend Euro, mit guten Argumenten in Abrede gestellt werden.

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

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