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Selbstgefertigte Mundschutzmasken - Shitstorm statt Abmahnung

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Selbstgefertigte Mundschutzmasken

Die Kollegen von IT Recht München haben einen Artikel veröffentlicht, in dem sie zutreffend darüber aufklärten, dass selbstgefertigte Mundschutzmasken nicht als "Mundschutzmasken" gewerblich angeboten werden dürfen, weil damit zumindest der Eindruck eines  Medizinprodukts erweckt wird. Das ist nicht zulässig. Die Kollegen wiesen auch in dem Beitrag darauf hin, dass eine unzutreffende Bezeichnung grundsätzlich zu einer Abmahnung führen kann, Abmahnungen aber noch nicht bekannt seien. Sie kommen zu dem Schluss die Masken als "Mundbedeckung" oder ähnliches zu bewerben um nicht angreifbar zu sein. 

Das Thema wurde dann von verschiedenen Seiten aufgegriffen und in den Kommentaren des Beitrags von IT Recht München finden sich neben sachlichen Ausführungen wilde Beschimpfungen.  Die Vorgänge in der Kommentarspalte erinnern mich mehr an eine Episode der Simpsons, in der nach einer Warnung vor einem Meteor die Sternwarte gestürmt wurde, um sicherzustellen, dass keine Meteore (mehr) in Springfield einschlagen. 

Natürlich sind die Nerven vieler Menschen jetzt angespannt, Kurzarbeit, Kündigungen, Sorge um die Zukunft und viel Zeit zu Hause all das  zehrt  - nachvollziehbar - an den Nerven. Nur ist der Zorn völlig fehlgeleitet (siehe Springfield). 

Wer will kann und soll Masken herstellen und vertreiben, er sollte diese aber angemessen bezeichnen. Zuletzt noch der  Hinweis, dass Anwälte keine Abmahnungen im eigenen Namen erstellen können  sondern für eine Abmahnung ein Mandant nötig wäre, der in einem Wettbewerbsverhältnis steht also im Zweifel "echte" Mundschutzmasken vertreibt.  Wer glaubt, dass wegen des Artikels nun Anwälte auf die Idee gebracht werden, eine Abmahnwelle zu starten, der geht auch da fehl.

Es gibt also keinen Grund gelb zu werden. 

 

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