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Erste Hilfe bei Abmahnung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg vertritt seit Bestehen Abgemahnte aus ganz Deutschland, wenn diese eine Abmahnung erhalten haben aus den Bereichen:

Mit einer Abmahnung soll außergerichtlich eine festgestellte Rechtsverletzung abgestellt werden. Die Abmahnung ist ein sinnvolles Instrument und hat sich grundsätzlich bewährt – allerdings häufen sich gerade in letzen Jahren die Missbrauchsverdachte.

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und regelmäßig auch die Kosten der Beauftragung eines regelmäßig eingeschalteten Anwalts übernehmen.  Teilweise wird in den Abmahnungen auch ein Schadensersatz gefordert.

„Prüfe wer sich ewig bindet…“ kann Abgemahnten nur geraten werden, bevor sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Im Zweifel wirkt die Unterlassungserklärung nämlich lebenslänglich.

Gleiche Vorsicht gilt hinsichtlich einer geleisteten Zahlung, wenn erst einmal eine Geldsumme bezahlt wurde, ist es deutlich schwerer diese zurückzubekommen, als zuvor prüfen zu lassen ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist.

Glühlampe

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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte steht Ihnen hier gern mit Rat und Tat zur Seite. Nach Rücksprache können wir – wenn nötig – aufgrund unserer Spezialisierung binnen 24 Stunden und in Ausnahmefällen sogar schneller reagieren. Auch die kürzesten Fristen müssen Sie daher nicht schrecken.

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