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Auffenberg, Petzold, Witte APW Rechtsanwälte Abmahnung

Die Kanzlei APW Rechtsanwälte betitelt ihre Abmahnung wie folgt: „Abmahnung wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke mit Aufforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“.

Die Kanzlei Auffenberg, Petzold und Witte wird von großen Produktionsfirmen dazu beauftragt ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. In einer mir übersendeten Abmahnung dieser Kanzlei steht „Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen im Internet begangene – strafbare – Urheberrechtsverletzung durch den unberechtigten Upload des Kinofilms (…) über die Peer-to-Peer-Netzwerke BitTorrent / E-Mule.“

Aktuell werden besonders für Universal Pictures zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen an folgenden Werke abgemahnt:

  • Der Plan
  • Devil
  • Dickste Freunde
  • Ich – Einfach Unverbesserlich

In der Auffenberg, Petzold, Witte APW Abmahnung wird ausgeführt, der Abgemahnte sei zu dieser Vervielfältigung des Werkes nicht berechtigt. APW bestehen auf die Abgabe einer strafbewehrter Unterlassungserklärung, damit die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird. Sollte gegen die Unterlassungserklärung verstoßen werden, muss der Abgemahnte eine hohe Vertragsstrafe bezahlen. In der Unterlassungserklärung heißt es wörtlich: „Der Verletzer wird es ab sofort unterlassen, (…) den Kinofilm (…) ohne Zustimmung des Gläubigers im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten“.

Ferner fordert APW Rechtsanwälte und Notar die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 EUR, um die Angelegenheit somit zu beenden. Die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar trennt dabei – das ist keineswegs üblich – sauber zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz. Ferner wird nur in der APW Abmahnung die 100,00 EUR Deckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG angewandt.

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