„Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet“ so betitelt die Kanzlei BaumgartenBrandt ihre Abmahnung.
BaumgartenBrandt Rechtsanwälte zeigen an, dass sie sich beispielsweise für die rechtlichen Interessen großer Produktionsfirmen von Filmwerken stark macht, um die Verbreitung deren Werke in Tauschbörsen zu verhindern. In einer mir vorliegenden Abmahnung, heißt es wortgetreu: „Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen im Internet begangene Urheber- und Leistungsschutzrechtsverletzung“.
Da Kanzlei Baumgarten Brandt versucht in der Abmahnung das unerlaubte Bereitstellen der Datei in sogenannten Tauschbörsen zu dokumentieren und anhand der gefundenen IP-Adresse zu beweisen. Dies sieht dann z.B. so aus:
„Am 01.01.2011 um 04:21:59 UHR MESZ wurde von dem Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die dynamische IP-Adresse 12.333.44.555 zugewiesen war, der oben unter Ziff. 1. genannten Film (…) als Datei anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und zum Download angeboten.“
Die Kanzlei vertritt unter anderem die KSM GmbH; Europool Europäische Medienbeteiligungs GmbH; Foresight Unlimited, LLC;Hanway Brown Limited;HanWay Films; i-catcher media GmbH & Co.KG; I-ON New Media GmbH; Kinostar Theater GmbH; MFA + Filmdistribution e.K., Movienet Film GmbH; Telepool GmbH, Savoy Film GmbH
Urheberrechtsverletzungen u.a. an folgenden Filmen werden bzw. wurden verfolgt:
- Civil War
- College
- Das Vermächtnis der Azteken
- Der Fall Ted Bundy
- Devils Ground
- Die Scharfschützen - Der letzte Auftrag
- Doctor Strange
- Edge of the Empire - Der Kampf um das Königreich
- Eve`s Bayou - Im Bann der Lügen
- Fist Of The Warrior
- Gangsters - The Essex Boys
- Handbuch für Rabenmütter
- Hell in Tangier
- Heroes Of War
- Kamui - The Last Ninja
- Kill Fighter
- Kill Theory
- Kokoda - Das 39. Bataillon
- Little Ashes
- Max Schmeling - Eine deutsche Legende
- Midnight Chronicles
- Mutant Cronicles
Die Kanzlei Baumgarten Brandt erhebt auch den Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die deren Mandanten vor einer weiteren Rechtsverletzung schützen soll. Ein Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung birgt wirtschaftliche Folgen als eine hohe Vertragsstrafe gezahlt werden mus.
In der mir vorliegenden Abmahnung heißt es: „zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke der (…), insbesondere den Film (…) im Internet oder auf sonstige Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder wiederzugeben oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen“. Ferner muss ein Pauschalbetrag von insgesamt 1.200,00 EUR an die Kanzlei geleistet werden. Dieser Pauschalbetrag scheint aber bei unterschiedlichen Rechteinhabern zu variieren.
Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung unter 040 411881570.

