Direkt zum Inhalt

Rainer Munderloh Abmahnung

2011: Der Rechtsanwalt Rainer Munderloh versendet im Auftrag von RGF Productions Ltd., vertreten durch ihren Geschäftsführer Roland Grasl, 46 Fitzwilliam Square, Dublin 2 Irland Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Konkret geht es bei einer mir vorgelegten Abmahnung um ein Werk, welches der Erwachsenenunterhaltung zuzuschreiben ist, nämlich „Geil Gierig Gefickt“. Dieses soll Dritten über eine Tauschbörse über den Anschluss des Abgemahnten unerlaubt zugänglich gemacht worden sein. Was bedeutet dieser Vorwurf?

httpv://www.youtube.com/watch?v=iyKbDe3vopU

Offenkundig versendet der Rechtsanwalt Rainer Munderloh nicht so viele Abmahnungen wie die bekannten Kollegen Urmann und Collegen oder Schulenberg und Schenk.

Besonderheiten der Munderloh Abmahnung

Auf einer mir vorgelegten Abmahnung ist nämlich vermerkt, dass die Abmahnung per Einschreiben – Übergabe versandt wurde. Eine solche Versendung ist zwar deutlich teurerer, was für eine geringere Anzahl der versandten Abmahnungen spricht, wird aber dafür bei nicht wenigen Abgemahnten mächtig Eindruck schinden. Der Titel des Werks wird das Übrige tun.

Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte sicher nicht in der beigefügten Form unterschrieben werden, auch wenn mir schon für Abgemahnte nachteiliger formulierte Unterlassungserklärungen vorgelegt wurden. Hervorhebenswert finde ich den untypischen Passus, dass sich auch der Unterlassungsgläubiger in der Unterlassungserklärung zu etwas verpflichtet bzw. sicherstellt namentlich, dass „weitere Abmahnungen des Schuldners durch andere am Filmwerk Beteiligte (Regisseur, Drehbuchautor, Kameramann) unterbleiben.“

Kostenerstattungsansprüche

Ein entsprechender Passus findet sich auch in der Munderloh Abmahnung selber. Hinsichtlich der Forderung wird eine kleine Tabelle mit einigen Forderungspositionen (Anwaltskosten nach einem Streitwert von 15.000,00 EUR) aufgeführt, die sich zu insgesamt 1.653,30 EUR summieren. Abgemahnten wird angeboten den Fall durch eine Pauschalzahlung von 780,00 EUR abzugelten. Ob dies sinnvoll ist sei erst einmal dahingestellt. Zumindest wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat, sind Bedenken angebracht, ob es sich wirklich um ein gutes Verlgeichsangebot handelt.

Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70