Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen wegen „Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse“ ab.
Die Kanzlei Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte zeigt in diesen Schreiben an, dass Sie die rechtlichen Interessen verschiedener großer Produktionsfirmen vertreten und, dass es sich bei den abgemahnten Werken, um „persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG und um urheberrechtlich geschützte Laufbilder gemäß § 95 UrhG“ handelt. Da der Filmproduzenten „durch nicht erlaubte Vervielfältigung und Verbreitung der Filmwerke im Internet, sehr empfindliche Einbußen“ entstehen, würden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Mandanten verfolgt.
Zu diesen Mandanten gehören:
- Eroticplanet Wolfgang Embacher Gmbh
- Raymond Bacharach
- G&G Media Foto-Film GmbH
- John Thompson Production
- Kick Ass Pictures Inc.
- PlayVision Media Group AG
- Purzel Video GmbH
- Video Aktuell Betriebs GmbH
- VPS Film Entertainment GmbH
- Los Banditos Film GmbH
Gerade wenn es um Filme erotischen Inhalts geht (Heimatfilme nannte diese Filme einmal eine Mandantin von uns), ist es häufig so, dass bereits aus Scham eher versucht wird, die Sache schnell zu beenden und zu hohe Zahlungen geleistet werden. Gerade bei pubertierenden Kindern im Haushalt, wird oftmals lieber gezahlt, als vertiefte Auseinandersetzungen zu führen. Dabei ist die Schulenberg und Schenk Abmahnung bei weitem nicht so dramatisch wie zuerst angenommen. Insbesondere drohen regelmäßig keine strafrechtlichen Folgen:
Es wird die Abgabe der Unterlassungserklärung gefordert, in der es wörtlich heißt, dass der Abgemahnte es „zu unterlassen, urheberrechtlich, geschützte Filmwerke des Gläubigers oder Teile hiervon, insbesondere das Filmwerk (…) ohne Zustimmung insbesondere im Internet öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen.“ Um die Angelegenheit außergerichtlich zu beendigen, wird außerdem zur Zahlung eines Betrages in Höhe von regelmäßig 1.298,00 EUR aufgefordert. Diese Summe ist nach meiner Meinung nicht angemessen und viel zu hoch. Eine Schulenberg und Schenk Abmahnung ist kein Weltuntergang informieren Sie sich.
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