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We Save your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung

Aktuell beschäftigen uns derzeit Abmahnungen der  We save your copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz  Walter Kolb Str. 9-11 60594 Frankfurt am Main vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Christian Weber. Diese versendet aktuell Abmahnungen für verschiedene Künstler.

 

Der Geschäftsführer ist “Kennern der Szene” kein Unbekannter, vielmer arbeitete der Rechtsanwalt Christian Weber unter anderem auch schon mit der Kanzlei Nümann und Lang zusammen, welche ebenfalls eine Vielzahl von Abmahnungen versandte.

In einer mir vorgelegten We save your copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung wird eine pauschale Zahlung von 450,00 EUR und eine Unterlassungserklärung gefordert.

Glühlampe

Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Die Firmierung eines Rechtsanwalts unter einer GmbH ist keineswegs untypisch. Gerade bei Kanzleien, welche sich schwerpunktmäßig auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen verfolgen, ist hier ein Trend erkennbar dies in Form einer GmbH zu tun - andere bekannte Beispiele sind Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Hinsichtlich des Textes der We save your copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist darauf hinzueisen, dass die Abmahnung auf dem aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Es wird wie auch in aktuellen Waldorf Frommer Abmahnungen nun besonders auf die Vermutung der Täterschaft, wenn über den Internetanschluss etwas heruntergeladen wird hingewiesen.
Natürlich wird hier immer die Position behauptet, welche für den Anschlussinhaber am schlechtesten ist. Dies zeigt sich zum einen bei der Täterschaftsvermutung, welche in so strenger Form bislang nur einmal vom Landgericht Köln sog “Ross und Reiter-Entscheidung” AZ 28 O 769/11 vom 11.5.2011  entschieden wurde, wobei gegen diese Entscheidung allerdings Berufung eingelegt wurde.

Auch was die Streitwerte bei einem Musiktitel angeht, sind die anzuwendenden Streitwerte “überambitioniert”, die Tendenz unter Schützenhilfe des BGH unter Verweis auf das LG Hamburg geht zu deutlich niedrigeren Streitwerten und orientieren sich eher bei 2.500,00 EUR.

Hinsichtlich des Schadensersatzes für ein Lied ist nach diesseitiger Auffassung vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um einen angemessen Streitwert, die pauschale Festsetzung von 300,00 EUR wie dies in der Vergangenheit vereinzelt geschah, auch noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Es gibt durchaus gute Argumente, sich gegen eine Abmahnung zu wehren. Realistisch sollten Abgemahnte nicht davon ausgehen, die We save your copyrights  Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von der 100,00 EUR Deckelung überzeugen zu können. Auch bei den besten Argumenten halte ich dies für wenig erfolgsversprechend, lassen Sie sich lieber professionell unterstützen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland, welche mit einer Filesharing Abmahnung konfrontiert sind. Wir können und wollen nicht pauschal versprechen, dass Sie nichts an die Gegenseite zahlen müssen, werden uns aber Ihren Fall sehr genau anschauen und Sie bestmöglich vertreten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Glühlampe

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