Eine markenrechtliche Abmahnung trifft regelmäßig besonders schwer und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst muss bei einer berechtigten Abmahnung die verletzende Tätigkeit eingestellt werden und es ist Schadensersatz zu leisten. Dies kann gerade kleinere Gewerbetreibende erheblich belasten.
Hinzu kommen aber auch noch die Kosten der Abmahnung an sich. Das wären zum einen Anwaltskosten, die wegen der teilweise extrem hohen Streitwerte schnell bei 2.000,00 EUR liegen und in einigen Fällen kommen sogar noch Kosten des mitwirkenden Patentanwalts in vergleichbarer Höhe hinzu.
Selbst wenn die Abmahnung aber unberechtigt sein sollte, etwa weil die Markenrechte erschöpft waren, oder gar keine Markenverletzung gegeben ist, entscheiden sich viele Abgemahnte dazu, es auf keine Auseinandersetzung ankommen zu lassen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einer Entscheidung anwaltlich beraten. Wir helfen schnell, unkompliziert und bundesweit.

