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AFP Agence France-Presse GmbH erhebt Klage vor dem Landgericht Frankfurt

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Gestern wurde mir eine Klage der AFP Agence France-Presse GmbH vor dem Landgericht Frankfurt zur Prüfung vorgelegt. Die AFP macht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend und wird vertreten durch die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe.

Vorausgegangen war eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang, in der zunächst eine 0,7 Geschäftsgebühr nach einem Streitwert von 25.800,00 EUR verlangt wurde sowie Schadensersatz für die AFP. Nachdem keine Zahlung einging, wurde in einem zweiten Schreiben die Geschäftsgebühr auf die 1,3 angehoben und betrug nun über 900 EUR. Auffällig ist aber, dass in dem mir zur Verfügung gestellten Fall die zunächst pauschal geltend gemachten Schadensersatzkosten in entsprechender Höhe auch gerichtlich geltend gemacht wurden. Von einem außergerichtlichen Vergleichsangebot kann in so einem Fall wohl keine Rede sein.

Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung über Chancen und Risiken im Umgang mit der Abmahnung zur Verfügung. Gerne unterstütze ich Sie auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, empfehle aber einen Anwalt hier so früh als möglich aufzusuchen.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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