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6 Abmahnungen ( u.a. Waldorf, Sasse und Partner, Denecke von Haxthausen, Rasch und Negele) und ein Berechtigungsschein !

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Vor einigen Tagen rief mich ein verzweifelter Mann an, seiner Frau würde vorgeworfen 6 Rechtsverletzungen begangen zu haben. Die Nerven lagen natürlich blank. Zunächst wandte sich der Mann an die Polizei. Die sagte, er solle dies ignorieren, da komme nichts. Dann wandte er sich an den Verbraucherschutz, der riet, einmal mit mir zu sprechen. Ich versuchte den Sachverhalt aufzuklären, was mir nicht gelang. Eine Rechtsverletzung aus dem Haushalt war ausgeschlossen, ebenso wie ein Zugriff von außen. Aufgrund der Vielzahl der Sachverhalte schien aber auch eine IP-Verwechselung unwahrscheinlich. Es blieb also ein Rätsel. Ich riet aufgrund der wirtschaftlichen Lage  Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Dort teilte man der Mandantin mit, sie brauche keinen Anwalt, ein Widerspruch vom Amtsgericht formuliert, reiche aus.

Ich riet, auf Beratungshilfe zu bestehen. Daraufhin bekam die Mandantin einen Beratungshilfeschein – aber für alle 6 Fälle auf einen Streich – für das tapfere Anwaltlein. Wie soll denn ein Anwalt für etwas über 12,00 EUR eine komplette Akte bearbeiten? Wenn es sich hier um eine Abofalle handeln würde, dann könnte ich das gut verstehen. Der Staat muß halt sparen. Irgendwie finde es mittlerweile wenig verwunderlich, dass viele Abgemahnte auf Abmahnungen überhaupt nicht reagieren, wenn selbst Geschäftstellen der Gerichte, diese nicht meinen ernst nehmen zu müssen. Ein Amtshaftungsanspruch gegen das Land wegen Falschberatung, das wäre sicher eine Möglichkeit. Hilft aber dem Mandanten nichts. Ich denke, hier bleibt nicht anderes, als den Kampf aufzunehmen – den Beratungshilfeschein lasse ich mir dann vielleicht einrahmen. Wenn schon pro Bono dann richtig.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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