BGH zur strafbaren Täuschung bei Abmahnungen
Der BGH hat sich mit Beschl. v. 08.02.2017, Az.: 1 StR 483/16 nunmehr dahingehend geäußert, dass in dem Ausspruch einer Abmahnung konkludent damit mit zum Ausdruck, komme dass die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich sei.
Mit der Geltendmachung der Abmahnkosten als dem Mitangeklagten W....