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Expertentagung Medienrecht: Piraterieverfolgung im Internet

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Am 28. September 2009 fand in München die Expertentagung „Medienrecht: Piraterie-Verfolgung im Internet – Strategien für Verlage und Medienunternehmen“ statt. An dieser Veranstaltung nahmen Juristen und Vertreter namhafter Verlagshäuser aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Die Einladung erfolgte durch die Akademie des Deutschen Buchhandels.

Aus juristischer Sicht waren wohl besonders die Vorträge von RA Björn Frommer, Waldorf Rechtsanwälte und RA Dr. Matthias Lausen, Lausen Rechtsanwälte sowie des für Online Piraterie und Rechteinhaberschutz tätigen Dienstleisters eEurope, Volker von Vietsch, interessant. Falls weitergehendes Interesse besteht will ich aber später auch gern über den sehr interessanten Vortrag von Herrn Dammler von iconkids & youth international research berichten, der sich mit der Psychologie der jungen Tauschbörsennutzer auseinandersetzte.

In den Beiträgen stellte die Kanzlei Waldorf die Rechtsprechung und Entwicklung zum zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Dieser sei das einzige Instrument, das der Gesetzgeber den Rechteinhabern zur Verteidigung an die Hand gegeben habe, und mittlerweile zumindest im Ansatz brauchbar.

Besonders interessant war auch, wie die Kanzlei Waldorf kurz die technischen Vorbereitungsmaßnahmen skizzierte, bevor deren Dienstleister IP-Adressen festhält, um damit die Klarnamen zu erfragen. Hier wäre für mich natürlich ein tieferer Einstieg interessanter gewesen. Offenbar wurde die technische Darstellung – im Detail – für die Veranstaltung als nicht so wichtig empfunden, aber möglicherweise gibt es ja eine Fortsetzung dieser Veranstaltung im nächsten Jahr, wo diese Themen vertieft werden könnten. Interessant war ferner, dass die Kanzlei Waldorf offenbar sowohl gegen Endverbraucher als auch gegen die Dickschiffe wie Rapidshare vorgeht und ihr Vorgehen gegen Endverbraucher als höchst effektiv beschreibt. Es gebe faktisch keine Fälle, in denen nach Abmahnungen über den Anschluss weiter Rechtsverletzungen vorgenommen würden.

Einen anderen Ansatz beschrieb der Kollege Rechtsanwalt Dr. Lausen, der vornehmlich – ausschließlich? – gegen die Anbieter wie Rapidshare, Spreader und andere Multiplikatoren vorgeht. Die Kanzlei betonte dabei den kommerziellen Vorteil, den Uploader und Anbieter der Inhalte aus urheberrechtswidrigen Angeboten erwirken. Insbesondere die Erfolge gegen Rapidshare, deren besondere Bedeutung nahezu von allen Vortragenden hervorgehoben wurde, stimmten den Kollegen zuversichtlich, in den nächsten Jahren „den Kampf gegen die Piraterie noch zu gewinnen“. Die Kanzlei Lausen gab auch eine Gegnerliste heraus, die sehr eindrucksvoll ein „who is who“ auch kleinerer und nur szenebekannter sharehoster und anderer spreader darstellte und las vor, welche bereits den Dienst eingestellt hätten. Dies war für mich eine überraschende Entdeckung, die sich auch in dem Vortrag von Volker von Vietsch bestätigte. Die Rechteinhaber und ihre Anwälte sind mittlerweile nicht mehr so weit vom Geschehen entfernt. Es werden mittlerweile sehr viele und gute Informatiker beschäftigt, die mit der laufenden Entwicklung Schritt halten,  wodurch die Rechteinhaber deutlich näher am Geschehen sind.

Im Folgenden wurden die Ansätze von der Kanzlei Waldorf und den Rechtsanwälten Lausen gegen Endnutzer und/oder Betreiber vorzugehen – diskutiert, und im Ergebnis wohl als kumulativ erforderlich angesehen. Dabei gab es auch nach meinem Vortrag: „Der Anwalt des Piraten – Ein Erfahrungsbericht„, durchaus kritsche Fragen zum Vorgehen gegen Endverbraucher. In meinem Vortrag habe ich die Störerhaftung auf die praktische Möglichkeit hinsichtlich der Verhinderung der Rechtsverletzung hin untersucht. Dazu habe ich auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, aus dem ich bereits ansatzweise im Vortrag zitieren konnte, und werde hierzu sehr bald ausführlicher berichten.

In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden verschiedene Ansätze diskutiert, mit Piraterie umzugehen. Diese reichten von der Erschließung neuer Vertriebsformen, Schaffung neuer (Mehrwert-Inhalte) bis zu der Aufforderung, von der Digitalisierung von Buchinhalten abzusehen, um nicht die Box der Pandora zu öffnen.

Am Rande der Veranstaltung wurde über Kino.to diskutiert, die besonders der Filmindustrie ein Dorn im Auge sind, und sich wohl noch sehr viel stärker als zuvor auf Gegenwind einstellen werden können.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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