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U+C Abmahnung für Digiprotect – Erotik in Tauschbörsen

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Die Kanzlei U+C mahnt wieder für DigiProtect Erotik-Werke in Internettauschbörsen ab. Dabei sollte eine Diskussion, die auch schon in Foren (vgl. Nutzer Hadron) angedacht wurde, wieder aufgegriffen werden. Welche Rechte kann DigiProtect bei Erotik-Werken geltend machen? Bzw. sind auch Rechtspositionen abmahnfähig, die selber kaum wirtschaftlich verwertbar sind? Hintergrund ist folgende Überlegung: wenn DigiProtect das alleinige Recht erwirbt, Werke in Internettauschbörsen zu verbreiten, aber diese Werke wegen des Jungendschutzes nicht in Internettauschbörsen gestellt werden dürfen, dann handelt es sich bei der erworbenen Rechtspostion nur um eine leere Hülle. Dies ist meiner Meinung nach bei Musik anders zu beurteilen (da gibt es andere Angriffspunkte), denn Musik dürfte in Tauschbörsen eingestellt werden. Nach meiner Meinung sind die Abmahnungen aus diesem Grund angreifbar

Dieses Ergebnis wird durch folgende Überlegung bestätigt: die Schadensberechnung der Lizenzanalogie ist nicht denkbar. Denn die Frage, was hätte der Verletzer an DigiProtect zahlen müssen, wenn er DigiProtect um Erlaubnis gefragt hätte, ein erotisches Werk in Tauschbörsen einstellen zu dürfen, ist nicht zu beantworten. Der Lizenzgeber darf diese Lizenz einfach nicht vergeben.

Diese Überlegungen sind sicher nicht der letzte Schluss der Diskussion, doch sie zeigen: so einfach, wie die Rechteinhaber in den Abmahnungen die Rechtslage darstellen, verhält es sich einfach nicht.

Ich rate dennoch Abgemahnten dringend, sich bei Erhalt einer Abmahnung zu informieren und die Abmahnungen nicht zu ignorieren. Die DigiProtect GmbH hat schon eine Vielzahl von Prozessen geführt, so dass Information und/oder anwaltliche Beratung geboten ist.

Falls Sie Adressat einer Abmahnung geworden sind, will ich Sie gerne kurz kostenlos telefonisch über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen beraten.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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