LG Köln vom 33 0 353/11 vom 11. September 2012: Einschränkung der Störerhaftung bei Filesharing
Dsa LG Köln hat unter dem AZ 33 0 353/11 vom 11. September 2012 erkannt, dass in Mehrpersonenhaushalten bei Vortrag des Beklagten, die sekundäre Darlegungslast, eben keine Umkehr der Beweislast darstellt und ferner bestätigt, dass die Störerhaftung durchaus durchbrochen werden kann. Eine...