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Rechtsanwaltskanzlei Phillip Marquort

„Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an dem Werk: [z.B. „Hamburger Privatamateure“], Aufforderung zur Unterlassungserklärung, Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz“ so betitelt die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort ihre Abmahnung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort vertritt die rechtlichen Interessen der Rechteinhaber von Filmwerken wie NotreFun Entertainment Media GmbH [Verarscht Total – echte Girls live verarscht]  und Triple X Entertainment Ltd.

In der uns vorliegenden Abmahnung, steht „unsere Mandantin [verfügt] über das ausschließliche Recht, diesen Film über dezentrale Computernetzwerke, sog. Peer-to-Peer Netzwerke (Internettauschbörsen) öffentlich zugänglich zu machen.“

Da das Werk illegal im Internet zur Verfügung gestellt worden sei, wurde eine Ermittlung durchgeführt, die „beweissicher festgestellt und dokumentiert“, dass über den Anschluss des Abgemahnten eine Rechtsverletzung stattgefunden haben soll.

httpv://www.youtube.com/watch?v=Qt5xp4GqRXw&feature=player_embedded

Die Kanzlei Marquort fordert in der Abmahnung die Datei „unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen und zu verzichten.“

Ferner soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche das Uploaden von urheberrechtlich geschützten Werken des jeweiligen Produzenten untersagt. Wörtlich heißt es: „es ab sofort zu unterlassen, das geschützte Filmwerk (…) – auch unter einem veränderten Dateinamen – im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen, insbesondere im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken das Filmwerk (…) oder Teile derselben zum Herunterladen anzubieten (…)“. Bei einem Verstoß der Unterlassungserklärung muss der Abgemahnte eine „Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 EUR“ zahlen.

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