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Winterstein Rechtsanwälte

23. Juni 2011: Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte ansässig Frankfurt am Main vertritt die Anolis Entertainment GmbH und IPforceONE GmbH, in der Wahrnehmung deren Interessen, Internetrechtsverletzungen in Tauschbörsen zu untersagen. Ein uns vorgelegtes Schre iben der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte ist überschreiben mit: „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke im Internet“. Die Kanzlei Winterstein verschickt dieses Schreiben, wenn sie davon ausgeht, dass eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil deren Mandanten im Internet begangen wurde, d.h. wenn eine Datei unerlaubt im Internet, besonders in Tauschbörsen, Dritten zur Verfügung gestellt wurde.

Durch die Ermittlung der IP-Adresse und danach des Anschlussinhabers soll nachgewiesen werden, dass die Rechtsverletzung vom genannten Internetanschluss verübt wurde. Dies sieht häufig so aus:

„Mittels einer von unserer Mandantin beauftragten Anti-Piracy-Unternehmens wurde beweissicher dokumentiert, dass über Ihren Internetanschluss (dynamische IP-Adresse 11.22.33.444) am 01.01.2011 um 17:52:09 Uhr (+01:00 (MEZ)) das urheberrechtlich geschützte Filmwerk (…) in einer Internet-Tauschbörse illegal weltweit zum Download angeboten wurde.“

Daraufhin erhebt Winterstein Rechtsanwälte den Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie Anspruch auf Zahlung der entstandenen Anwaltskosten und Schadensersatz.  Im Ergebnis wird dann mitgeteilt: „Unsere Mandantin reduziert den Schadensersatzanspruch und den Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten sowie der Kosten für unsere Einschaltung auf pauschal 850,00 EUR“

In der uns bekannten Unterlassungserklärung heißt es verbaliter: „Herr (…) verpflichtet sich gegenüber der (…) zu unterlassen, das urheberrechtliche geschützte Werk (…) ganz oder teilweise ohne Zustimmung der Rechteinhaberin im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen“.

 

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