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Urheberrecht

Neben der digitalen Verbreitung von Musik und Filmen über Tauschbörsen, gibt es auch die altbekannte physische Piraterie. Wer früher auf Flohmärkten und Plattenbörsen Musik gekauft hat, kennt vielleicht noch das schnell „unter den Tisch stellen“ von Artikeln, wenn es die Runde macht, dass Polizei oder eine private Ermittlungsfirma wieder auf der Suche nach Raubkopien, Bootlegs usw. über die Stände hetzen.
Während diese Ermittlung früher aber sehr zeitaufwendig war, und die Ermittler früh aufstehen mussten, die „gesuchtesten“ Bootlegs waren um 9:00 Uhr schon verkauft, hat auch hier das Internet in Gestalt der größten denkbaren Plattformen wie ebay und amazon (marketplace), es den Ermittlern bzw. den Suchrobotern deutlich angenehmer gemacht. Mit ein paar klicks können eigentlich alle Rechteverletzungen erkannt und gespeichert werden. Es folgt … : Die Abmahnung wegen Bootleg Verkauf.
Wer also nur mal schnell ein paar rare Bootlegs von den Ärzten, Pink Floyd, Depeche Mode oder Iron Maiden verkaufen will, der sollte damit rechnen, dass er bereits vor Angebotsende – mittels einer Sperrung des Angebots – und dem anschließenden teuren Anwaltsschreiben von Sasse und Partner, Waldorf Frommer, Schlömer & Sperl erhält. Hier verstehen die Rechteinhaber keinen Spass und fordern (mit Ausnahmen von Sasse und Partner in einigen Fällen, werden hier nur 100,00 EUR geltend gemacht) hohe Kostennoten und Unterlassungserklärungen. Auch wenn die meisten Abgemahnten wohl ohnehin nicht in der Gefahr stehen dürften, zukünftig erneut Bootlegs zu verkaufen, weil dies aus Unkenntnis ein einmaliges Versehen war, ist Achtsamkeit vor Abgabe der Unterlassungserklärung immer geboten.

Ebenfalls fiel auf ebay und immer stärker auf amazon zu finden, ist die unerlaubte Übernahme von Produktfotos oder Produktbeschreibungen. Dies ist regelmäßig nicht gestattet und führt auch hier zu teuren Anwaltsschreiben. Obwohl die Rechtsprechung hier bei Endverbrauchern mittlerweile dazu übergeht geringere Streitwerte anzusetzen, können auch Abmahnungen wegen scheinbarer Bagatellen – was von den Rechteinhabern regelmäßig gerade nicht so gesehen wird – mehrere hundert Euro betragen. Drum kann man Verbrauchern nur raten sehr vorsichtig zu sein, was sie denn so verkaufen, denn irgendeine Kanzlei hat sicher die Auktion schon im Blick.

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