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FAQ zu Abmahnungen von Frommer Legal

Von
Abmahnung

Wir haben heute einen Artikel bei anwalt.de veröffentlicht, in dem wir auf viele Fragen und Probleme eingehen, die bei Abmahnungen relevant werden, wenn diese von Frommer Legal ausgesprochen werden:

Die Kanzlei Frommer Legal lässt durch die Digital Forensics GmbH Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen suchen und versendet Abmahnungen, um Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Jeder, der ein geschütztes Recht besitzt, kann eine Abmahnung aussprechen oder durch einen Rechtsanwalt aussprechen lassen. Abmahnungen wegen Filesharing werden in der Regel schnell ausgesprochen, normalerweise innerhalb von drei Wochen nach einer festgestellten Rechtsverletzung. Vor der Abmahnung muss jedoch zuerst ein Auskunftsgestattungsbeschluss erwirkt werden, um beim Internetanbieter zu erfragen, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt gehört hat.

Nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer möglichen Rechtsverletzung im Internet sollte man schnell handeln, jedoch ruhig bleiben. Es ist wahrscheinlich, dass eine Rechtsverletzung über den eigenen Internetanschluss stattgefunden hat. Wichtig ist, schnell zu handeln, da die Fristen, die von Frommer Legal gesetzt werden, kurz sind. Diese kurzen Fristen sollen Druck aufbauen. Es ist ratsam, eine Unterlassungserklärung abzugeben und über eine mögliche Zahlung von Kostenerstattung und Schadensersatz nachzudenken. Es besteht die Gefahr, auf Zahlung verklagt zu werden, wenn nur eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Die Nichtakzeptanz einer Abmahnung kann zu weiteren Schreiben und gegebenenfalls einem Gerichtsverfahren führen. Um die eigene Haftung auszuschließen, müssen Tatsachen vorgetragen werden, die einen anderen Geschehensverlauf möglich erscheinen lassen. Diese Pflicht besteht nur in einem gerichtlichen Verfahren. Informationen müssen nicht vorgerichtlich mitgeteilt werden, es kann jedoch sinnvoll sein, um die Chancen zu erhöhen, dass keine Klage erhoben wird. Es ist wichtig, alle Personen zu befragen, die berechtigten Zugang zum Internetanschluss haben und dies zu dokumentieren.

Die Häufigkeit der Klagen von Frommer Legal ist schwer zu bestimmen, da es keine zuverlässigen Statistiken gibt. Die Kosten für eine Urheberrechtsverletzung umfassen Schadensersatz und Anwaltskosten, die von Frommer Legal verlangt werden, sowie Anwaltskosten für den eigenen Rechtsanwalt. Bei Filesharing-Verletzungen von Filmen verlangt Frommer Legal in der Regel einen Schadensersatz von 700,00 € und Kostenerstattung in Höhe von 235,80 €. Diese würde die Kanzlei erhalten, während der Schadensersatz an den vertretenen Mandanten gehen würde. Wenn eine niedrigere Einigung erzielt wird, könnte aber eine separate Gebührenvereinbarung bestehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

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