Kein Unterlassungsanspruch wegen Google Fonts Abmahnung
Das LG München hat in einer negativen Feststellungsklage des Kollegen Dr. Max Greger entschieden, dass der ihm gegenüber von Herrn Martin Ismail geltend gemachte Unterlassungsanspruch ebenso unbegründet war wie dessen behaupteter Schmerzensgeldanspruch (aus einer sog. Google Fonts Abmahnung). Das...