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Rechtsanwaltskanzlei Gerstel

24. Juni 2011: Der Rechtsanwalt Andreas Gerstel ist Beobachtern des Abmahnwesens kein Unbekannter. Seit Jahren mahnt der Rechtsanwalt Gerstel für unterschiedliche Mandanten im Wettbewerbsrecht ab. Uns wurde gerade eine Abmahnung vorgelegt, welche er für Mandy Zimmermann ausgesprochen hatte. Gegenstand waren mangelhafte AGB und eine mangelhafte Widerrufsbelehrung. Gefordert wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Anwaltskosten nach einem Streitwert von 15.000,00 EUR mithin 755,80 EUR.

2014: Aktuell sind uns keine neuen Abmahnungen bekannt, die Rechtsanwalt Gerstel für seine Mandanten ausgesprochen hat, sollten Sie dennoch eine aktuelle Gerstel Abmahnung erhalten haben, informieren Sie uns.

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