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Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind im Wirtschaftsleben fast schon an der Tagesordnung. Kaum ein Gewerbetreibender musste sich noch nie mit dieser Thematik befassen.

Abmahnungen werden z.B.  ausgesprochen durch die Wettbewerbszentrale oder durch Mitbewerber.  Mitbewerber bedeutet dabei freilich, dass dieser tatsächlich auch vergleichbare Waren vertreibt oder Dienstleistungen anbietet. Dies sollte im Einzelfall kritisch geprüft werden.

Durch das Internet und besonders eBay werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht einfacher zu identifizieren. Nicht selten wird dabei auch übers Ziel hinausgeschossen. Das Thema rechtsmissbräuchliche Abmahnungen wird  im Wettbewerbsrecht besonders stark diskutiert.

Neben einer Geldforderung ist einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gerne eine Unterlassungserklärung beigefügt. Gerade Betreiber von Webshops, denen vorgeworfen wird nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt zu haben oder nicht rechtlich einwandfreie AGBs zu verwenden, sollten niemals eine Unterlassungserklärung unterschreiben ohne deren Reichweite geprüft zu haben. Gerade im Wettbewerbsrecht wird erfahrungsgemäß oft aus Unterlassungserklärungen vorgegangen mit ruinösen Folgen. Es ist eigentlich immer möglich, die Unterlassungserklärung enger zu formulieren und damit die Risiken von Vertragsstrafen zu minimieren.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.  Wir beraten und vertreten bundesweit.

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