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Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen Tauschbörsennutzungen?

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Die Kanzlei Rasch aus Hamburg mahnt weiter Urheberrechtsverletzungen ab und fordert „Schadensersatz“ in Höhe von mehreren tausend Euro. Adressaten dieser Forderungen sind regelmäßig die Eltern als Anschlussinhaber, deren Kinder Tauschbörsen genutzt haben. Zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite eine Vielzahl von Beiträgen. Unter anderem gibt es einen eigenen „Erste-Hilfe“-Bereich. In den letzten Wochen häufen sich Anfragen von Eltern, die befürchten, ebenfalls Post zu bekommen, weil ihre Kinder Tauschbörsen genutzt haben. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig die Frage an mich herangetragen, ob eine solche Abmahnung verhindert werden kann.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine sog. vorbeugende Unterlassungserklärung zu versenden. Ich rate vor der Abgabe einer solchen Erklärung, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen , weil zu befürchten ist, dass viele Menschen aus Sorge vor hohen Zahlungsgebegehren durch die Musikindustrie, Unterlassungserklärungen an die Musikindustrie verschicken werden, ohne die Reichweite und Folgen ihrer Erklärungen überblicken zu können. Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung kann die Musikindustrie mindestens 30 Jahre lang  5.001,00 EUR pro im Internet zur Verfügung gestellten Musikstückes von dem Unterzeichner der Unterlassungserklärung als Vertragsstrafe fordern. Die Unterlassungserklärung stellt damit  ein ständiges Insolvenzrisiko dar. Die meisten Menschen wissen jedoch leider nicht, dass nicht nur über den Gebrauch von Internettauschbörsen Rechte verletzt werden können. Auch wenn auf privat genutzten Homepages Musikstücke angehört werden können, kann dies bereits die Vertragsstrafe auslösen; die Vertragsstrafe wird darüber hinaus auch ausgelöst, wenn Dritte über einen W-lan Zugang den Internetanschluss ohne Kenntnis des Anschlussinhabers nutzen.

Sollten Sie dennoch eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: 

1. Sprechen Sie ausführlich mit Ihrer Familie und klären Sie diese unter Hinweis auf die Folgen darüber auf, dass niemand mehr Musikstücke im Internet zur Verfügung stellen darf. Gerade Kinder und Jugendliche sollten regelmäßig daran erinnert und deren Handeln überprüft werden.

2. Richten Sie wenn möglich Ihren Familienmitgliedern verschiedene Internetkonten mit beschränkten Nutzungsrechten ein. Ziehen Sie im Zweifel einen Informatiker zu Rate.

3. Nutzen Sie keinen ungeschützten W-lan Anschluss. Verzichten Sie im Zweifel zukünftig auf W-Lan, wenn Sie nicht wissen, wie der Anschluss verschlüsselt werden kann.

4. Überprüfen Sie, ob nicht mehrere Personen Anschlussinhaber sind. Alle Anschlussinhaber müssen die Unterlassungserklärung abgeben.

5. Melden Sie den Internetanschluss auf ein anderes Familienmitglied um, nachdem Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der alte Anschlussinhaber, welcher die Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte nicht mehr als Anschlussinhaber geführt werden.

Für eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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